Koffer zu spät: welche Entschädigung?
Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Mag.a Elisabeth Barth, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum, Bereich Beratung.
Frage
Auf dem Flughafen war die Freude noch groß, bei der Landung am Urlaubsort jedoch nicht mehr. Einer meiner Koffer kam gar nicht an, der zweite war stark beschädigt. Was sind meine Rechte? Muss mir die Fluglinie den Schaden ersetzen?
Antwort
Die Fluglinie haftet grundsätzlich für beschädigtes, verspätetes oder verloren gegangenes Gepäck gemäß dem Montrealer Übereinkommen. Wenn Ihr Fluggepäck verspätet ankommt, so haben Sie Anspruch auf Kostenersatz für getätigte Notkäufe (notwendige Kleidungsstücke und Hygieneartikel).
Bei Verlust und Beschädigung gibt das Abkommen den Schadenersatz vor (Anspruch auf Reparatur oder Kostenersatz). Wichtig ist, dass bei sämtlichen Problemen mit dem Gepäck der Schaden oder Verlust unverzüglich der Fluglinie gemeldet wird; am besten gleich sofort am Flughafen nach der Ankunft.
Es gilt hier eine kurze Frist von sieben Tagen. Bitte achten Sie darauf, binnen dieser sieben Tage ein PIR-Formular (property irregularity report) auszufüllen. Nur wenn der Schaden rechtzeitig angezeigt wird, gibt es einen Kostenersatz. Wird ein Gepäcksstück nicht innerhalb von 21 Tagen wiedergefunden, so gilt es rechtlich als verloren. Wichtig ist, dass alle Rechnungsbelege der Nachkäufe zur Vorlage an die Fluglinie aufgehoben werden.
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