„Ist es rechtens, dass Expedia bei der Stornierung von Hotelbuchungen nur Gutscheine für dieselbe Unterkunft ausstellt?“ … Leser stellen Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier: Dr. Andreas Herrmann
Stornobedingungen bei Hotelbuchungen
Aber entspricht es wirklich geltendem Recht, dass Sie in diesem Fall kein Geld zurückbekommen und die Gutscheine nur in derselben Unterkunft einlösen dürfen?
Rechtliche Ansprüche vom Einzelfall abhängig
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Fall Sie ein Hotel in Europa und einen stornierbaren Tarif gebucht haben, dürfen Sie weiterhin stornieren wie vertraglich vereinbart (z.B. kostenlos bis eine Woche vor Reiseantritt). Hier müssen Sie nach einem Storno keinen Gutschein akzeptieren. Sie haben ein Recht darauf, Ihr Geld zurückzubekommen. Das ist bei diesem Tarif vertraglich geregelt.
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Falls Sie ein Hotel außerhalb Europas gebucht haben, wissen wir nicht, wie die Rechtslage genau aussieht. Ihr Vertrag mit dem Hotel unterliegt dem Recht des Landes, in dem das Hotel seinen Sitz hat.
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Falls Sie ein Hotel in Europa und KEINEN stornierbaren Tarif gebucht haben, kommt es bei der Stornierung darauf an, ob das Hotel zum Reisezeitpunkt geöffnet ist oder nicht.
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Ist das Hotel geöffnet, müssen Sie den vereinbarten Preis bei der Buchung auch als Stornogebühr zahlen. Sie können maximal das zurückverlangen, was sich das Hotel erspart (z.B. Zimmerreinigung oder Frühstück). Ein Gutschein wäre in diesem Fall Kulanz seitens Expedia.
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Ist das Hotel geschlossen, muss Ihnen das Hotel Ihr Geld zurückerstatten. Schließlich kann es die gebuchten Leistungen nicht erbringen und Sie nicht beherbergen. Manche europäische Regierungen haben wegen der Corona-Krise aber die üblichen Rückerstattungspflichten eingeschränkt und erlauben auch in diesem Fall Gutscheine. Dieser sogenannte Corona-Voucher: was ist das? widerspricht aberReiserecht: EU-Kommission gegen Gutscheinzwang - Gutscheine sollen freiwillig bleiben.
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