"Wir haben über eine Vermittlungsplattform Flüge gebucht. Wir haben bemerkt, dass es diese Flüge gar nicht mehr gibt, sie aber weiter angeboten werden. Der Flug geht in ein Gebiet mit Reisewarnung. Was sollen wir tun?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Andreas Herrmann.
Airline verantwortlich
Wenn ein Flug bei einer Airline gebucht wird, ist diese für die Durchführung verantwortlich und für alle Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang getroffen werden.
Sollte die Buchung nicht direkt bei der Airline vorgenommen worden sein, sondern über einen Vermittler, verweisen die Airlines zwar gerne auf den Vermittler, die Entscheidungen trifft aber nach wie vor die Airline.
Sobald eine Airline weiß, dass ein Flug nicht durchgeführt werden kann, müssen die Konsumenten entweder von der Airline oder über den Vermittler darüber benachrichtigt werden. Wenn die Airline einen Flug offiziell absagt, darf ein Vermittler diesen aber nicht mehr als aufrecht ausgeben und eine Erstattung nicht verweigern. Eine Reisewarnung an sich ist aber noch kein Grund, dass ein Flug nicht stattfinden darf oder abgesagt werden muss.
Information und Rückerstattung
Außerdem: Wenn ein Flug nicht mehr auf der Website der Airline oder des Vermittlers angezeigt wird, bedeutet das nicht mit Sicherheit, dass er bereits abgesagt wurde. Vielleicht bieten Airlines ihn – aufgrund der momentanen Situation – vorläufig nicht weiter zum Verkauf an, da nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob er tatsächlich stattfinden wird.
Sobald die Airline aber den Flug offiziell streicht und weiß, dass er nicht durchgeführt wird, muss darüber informiert und das Geld erstattet werden. Wir empfehlen, in solchen Fällen bei der Airline anzufragen, wie es mit dem Flug aussieht und ob er stattfinden wird – auch wenn eine Beantwortung derzeit vielleicht länger als üblich dauert.