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Gewährleistung: Mängelfolgeschaden nicht gedeckt - Autoschaden durch Reifenplatzer

Éin von mir neu gekaufter Reifen ist auf der Autobahn geplatzt. Mein Auto ist beschädigt. Kann ich für diese Schäden Gewährleistung geltend machen? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai.

Dr. Karin Baronyai

Leider ist die Rechtslage für Sie nicht günstig. Es stimmt zwar, dass es hier Gewährleistung gibt. Allerdings wird nur der defekte Reifen ersetzt, nicht der Schaden, der durch den Defekt verursacht wurde. Diesen nennen Juristen Mängelfolgeschaden.

Verschulden müsste nachgewiesen werden 

Bei einem solchen Schaden muss der Verkäufer der Ware nur dann Schadenersatz leisten, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Auch die Produkthaftung, die durch fehlerhafte Produkte entstandene Schäden abdecken soll, greift hier nicht. Hier werden nämlich Schäden am Produkt selbst generell nicht ersetzt. Da das Auto mit den Reifen eine Einheit bildet, sind durch einen fehlerhaften Reifen verursachte Schäden am Fahrzeug also nicht durch das Produkthaftungsgesetz abgedeckt.

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