Meine Tochter wird demnächst 16 Jahre alt. Sie ist aber ohne unsere elterliche Zustimmung schon einige Zeit Mitglied eines Videoclubs. Ist dies gesetzlich gedeckt? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai.
Bei der Geschäftsfähigkeit Jugendlicher kommt es auf den Umfang der finanziellen Verpflichtung an. Vermutlich wird Ihre Tochter Taschengeld bekommen, über das sie frei verfügen kann. Somit ist es möglich, eine derartige Mitgliedschaft einzugehen. Der Mitgliedsbeitrag darf aber nicht den Unterhalt gefährden.
Unzulässig sind Verträge, die die Finanzkraft des Jugendlichen überschreiten.