Mein 13-jähriger Sohn hat sich im Internet ein Messer gekauft, das gesetzlich erst für 18-Jährige zugelassen ist. Darf ein Unternehmen denn Waffen an Kinder verschicken?
Mag. Reinhold Schranz |
Nein. In Österreich ist der Verkauf von Waffen im Waffengesetz geregelt. Wenn dieses Messer unter das Waffengesetz fällt, ist der Besitz für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Ebenso sind Rechtsgeschäfte nichtig, die gegen dieses Verbot verstoßen. Der Verkäufer muss in Ihrem Fall die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis rückerstatten. Weiters müsste er unserer Ansicht nach auf seiner Website einen Altersnachweis vorschalten.