"In unserer Genossenschaftswohnung wurde die Elektroanlage wegen Gesundheitsgefahr saniert. Die Kosten dafür übernahm – wie vom Gesetz vorgesehen – die Hausverwaltung. Nun muss die Wohnung nach diesem Eingriff in die Bausubstanz wieder ausgemalt werden. Läuft das ebenfalls über die Hausverwaltung, oder müssen wir die Kosten selbst übernehmen?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.
Mag. Manuela Robinson |
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (§ 14a, Erhaltung) sieht in Ihrer Ausgangssituation vor, dass der Vermieter bei erheblichen Gefahren für die Gesundheit der Bewohner für die Kosten zur Erhaltung bzw. Sanierung aufkommen muss. Das ist bei Ihnen geschehen.
Vermieter trägt Kosten
Eventuelle Vor- und Nacharbeiten, die im Zusammenhang mit den Erhaltungsarbeiten stehen, die der Vermieter durchzuführen hat, werden laut Judikatur wie diese selbst behandelt. Das heißt, Kosten solcher Arbeiten wie z.B. Schuttabfuhr, aber auch die Wiederherstellung von Tapeten, Malerei oder Verfliesung, müssen ebenfalls vom Vermieter getragen werden. Das Ausmalen müssen Sie also nicht selber zahlen.