"Ist es korrekt, dass der Energieausweis meiner Eigentumswohnung nur zehn Jahre gültig ist?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Christian Kornherr.
DI Christian Kornherr |
Durch Energieausweisvorlagegesetz geregelt
Das ist korrekt. In Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde in Österreich 2006 das Energieausweisvorlagegesetz beschlossen. Hier wird geregelt, dass bei jedem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis des Gebäudes bzw. der Wohnung vorzulegen ist – und für den Fall, dass der Kauf zustande kommt, dem Käufer zu übergeben ist. Dasselbe gilt auch für die Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung.
Nicht älter als 10 Jahre
Der Ausweis darf bei der Übergabe nicht älter als zehn Jahre sein. Andernfalls drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro. Wenn der Energieausweis Ihrer Eigentumswohnung also schon älter als zehn Jahre ist und Sie vorhaben, die Wohnung demnächst neu zu vermieten oder zu verkaufen, dann müssen Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen. Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe finden Sie unter www.energieausweis.at.
Tipp: Die Preisunterschiede unter den Anbietern sind bisweilen groß, ein Preisvergleich lohnt sich allemal.