Zum Inhalt

Frostschäden - Wasserlauf und Frostschutzmittel

Wir haben ein Wochenendhaus in einer Gegend mit viel Schnee und Kälte. Wie können wir unsere Wasserleitungs- und Heizungsrohre vor Frostschäden schützen?
Drehen Sie die Heizkörper in der kalten Zeit nie ganz ab, um den Warmwasserfluss in den Rohren aufrechtzuerhalten. Wasserleitungen in frostgefährdeten Bereichen sollten möglichst komplett entleert werden. In ungeheizten Räumen mit Wasserleitungen empfiehlt sich der Einbau eines Frostwächters, der für eine bestimmte Mindesttemperatur sorgt. Wenn Sie Ihr Wasser sehr günstig beziehen, können Sie auch einen so genannten Frostlauf aufrechterhalten. Dabei wird der Wasserhahn geringfügig geöffnet, so dass maximal 1 Kubikmeter Wasser am Tag auslaufen kann. In geschlossenen Wasserkreisläufen (etwa bei Heizungen) können Sie auch ein geeignetes Frostschutzmittel beimischen. Das empfiehlt sich besonders, wenn das Gebäude in der kalten Jahreszeit zum größten Teil nicht bewohnt wird und ein Auskühlen unter den Gefrierpunkt nur mit großem Aufwand zu verhindern wäre. Alle Keller- und Heizungsräume sowie die darin verlaufenden Leitungen sollten regelmäßig kontrolliert werden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Raumvernebler - Wirksamkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit?

Raumvernebler - Wirksamkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit?

"Ich überlege, einen Ultraschallvernebler mit einem chlorhaltigen Desinfektionsmittel zur Desinfektion der Raumluft und der Oberflächen anzuschaffen. Gibt es bereits Erfahrungen zu solchen Geräten?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Dr. Birgit Schiller.

Energieausweis verlängern - 10 Jahre gültig

Energieausweis verlängern - 10 Jahre gültig

"Ist es korrekt, dass der Energieausweis meiner Eigentumswohnung nur zehn Jahre gültig ist?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Christian Kornherr.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang