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Homepage: Impressum - Mediengesetz

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ich habe eine private Homepage. Muss ich dort ein vollständiges Impressum angeben oder genügen Name, Wohnort und E-Mail-Adresse?"

Name und Wohnort ausreichend

Nach der neuen Mediengesetznovelle genügt für Privatpersonen die Angabe des Namens und des Wohnortes ohne genaue Adresse. Das Impressum ist nur bei wiederkehrenden elektronischen Medien verpflichtend, also zum Beispiel bei einem monatlichen Newsletter.

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