Zum Inhalt

Telefonmarketing: Unerwünschte Werbeanrufe - Vom Telekommunikationsgesetz verboten

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Wir sind mehrmals angerufen worden, dass wir einen Preis gewonnen hätten. Wie kann man sich gegen diese Belästigung wehren?"

Ohne Einwilligung verboten

Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Telefonanschlussinhabers sind nach dem Telekommunikationsgesetz verboten und mit Verwaltungsstrafen bedroht. Zuständig für die Einhaltung sind die Fernmeldebüros. Sie können also dorthin eine Anzeige richten, wenn Sie derartige Anrufe erhalten haben (Wien, NÖ, Burgenland: Höchstädtplatz 3,1200 Wien; Steiermark, Kärnten: Marburger Kai 43–45, 8010 Graz; OÖ, Salzburg: Freinbergstraße 22, 4020 Linz; Tirol, Vorarlberg: Valiergasse 60, 6020 Innsbruck).

Rundfunk- und TelekomRegulierungs GesmbH

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Rundfunk- und TelekomRegulierungs Ges.m.b.H., www.rtr.at  . Zudem hat der Oberste Gerichtshof unerbetene Telefonwerbung als sittenwidrige Werbemethode erkannt. Der einzelne Konsument ist jedoch nicht klagsberechtigt, dies können nur Mitbewerber sowie Bundesarbeitskammer und VKI. Wir sammeln daher Beschwerden und gehen gegebenenfalls gegen das betreffende Unternehmen vor.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Genossenschaft: Ausmalen trifft Vermieter - Wegen Gesundheitsgefahr saniert

Genossenschaft: Ausmalen trifft Vermieter - Wegen Gesundheitsgefahr saniert

"In unserer Genossenschaftswohnung wurde die Elektroanlage wegen Gesundheitsgefahr saniert. Die Kosten dafür übernahm – wie vom Gesetz vorgesehen – die Hausverwaltung. Nun muss die Wohnung nach diesem Eingriff in die Bausubstanz wieder ausgemalt werden. Läuft das ebenfalls über die Hausverwaltung, oder müssen wir die Kosten selbst übernehmen?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.

Werbung: "halbadressiert" - Robinsonliste

"Mein Werbeverzichts-Aufkleber "Kein Werbematerial", unterbindet unadressierte Zustellungen "An einen Haushalt". Was kann ich gegen Prospekte, die sich "An die Bewohner des Hauses XYstraße/Stiege Z" richten, tun?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang