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Werbung: "halbadressiert" - Robinsonliste

"Ich habe an meinem Postkasten einen Werbeverzichts-Aufkleber „Kein Werbematerial“ angebracht, der unadressierte Zustellungen „An einen Haushalt“ unterbindet. Nun werden jedoch Prospekte zugestellt, die sich „An die Bewohner des Hauses XYstraße/Stiege Z“ richten. Wie kann ich mich dagegen wehren?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.

 Renate Wagner (Bild: Ehrensberger)
DI Renate Wagner

Persönlich adressierte Werbung unterbindet der Eintrag in die "Robinsonliste" bei der Wirtschaftskammer Österreich (https://apppool.wko.at/robinsonliste). Wir haben es hier allerdings mit "halb-" oder "teiladressierter" Werbung zu tun. Diese ist von der Robinsonliste nicht erfasst, es gibt aber laut Fachverband Werbung der WKO eine Vereinbarung mit der Post und einigen größeren Verteilerfirmen, dass auch hier die Robinsonliste zur Anwendung kommt.

Eintrag in der Robinsonliste

Seitens des Post-Ombudsmannes heißt es: „Ist auch nur ein Bewohner eingetragen, erhält die ganze Stiege keine halbadressierten Zusendungen.“ Lückenlos funktioniert dies jedoch nicht, weil nicht sämtliche Verteilerfirmen an der Vereinbarung beteiligt sind.

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