Ich habe mir einen Videorecorder mit fünf Jahren Garantie gekauft. Als er jetzt nach drei Jahren seinen Dienst versagte, ging ich mit der Rechnung in den Elektromarkt und reklamierte. Man sagte mir, ich müsse die Originalverpackung vorlegen, dort wäre die Garantiebestätigung drauf. Die Schachtel hatte ich natürlich nicht mehr. Ist so eine Vorgangsweise korrekt?
Rechtlich gesehen, ja. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Gewährleistung. Hier beträgt die Frist bei beweglichen Gütern ein halbes Jahr, eine Verlängerung auf zwei Jahre wird per 1. Jänner 2002 in Kraft treten. Wenn Sie die Garantie in Anspruch nehmen, ist es nötig, dass Sie die Garantiezusage vorweisen können. Diese kann auch auf der Verpackung aufgedruckt sein.