Konsumentenrecht |
Fax-Werbung
Kürzlich wurde ich mitten in der Nacht durch ein Werbefax
geweckt. Ist so etwas erlaubt? Wie kann ich mich dagegen wehren?
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Dr. Peter Kolba |
Unverlangte Faxwerbung ist verboten.
Das hat der Oberste Gerichtshof schon in mehreren Entscheidungen
festgestellt. Das Telekommunikationsgesetz sieht hier Verwaltungsstrafen
bis zu 500.000 Schilling vor. Sie sollten eine Anzeige bei der
Fernmeldebehörde erstatten. Zuständig sind die Fernmeldebüros in Wien (für
Wien, Niederösterreich, Burgenland), Linz (für Oberösterreich und
Salzburg) Innsbruck (für Tirol und Vorarlberg) und Graz (für Steiermark
und Kärnten). Außerdem ist die Arbeiterkammer ermächtigt, dagegen nach dem
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Daher ist es sinnvoll,
die Bundesarbeitskammer (1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22) von diesem
Vorfall zu informieren. Sie wird die Sachlage prüfen und eine Klage
einbringen, wenn ein Gesetzesverstoß vorliegt.
Audio |
Compact Discs
Auf CDs liest man die Be- zeichnungen DDD, ADD oder
AAD. Was bedeutet das?
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Ing.
Peter Gradauer |
Diese Buchstabenkombina- tionen beschreiben, ob bei
der CD die Aufnahme, die Abmischung (Mastering) und die Speicherung
analog (A) oder digital (D) erfolgt sind. Daher muß der letzte
Buchstabe immer ein D sein. Denn bei einer CD handelt sich
grundsätzlich immer um eine Digitalaufzeichnung. Allerdings sagen
diese Bezeichnungen nichts über die Qualität. Denn der Klang wird
auch durch andere Faktoren beeinflusst, zum Beispiel die
Aufnahmemikrophone. Gerade viele Billigproduktionen tragen oft die
Bezeichnung DDD, sind also in allen Phasen digital bearbeitet,
überzeugen aber dennoch keineswegs durch ihre Brillanz. Diese
Klassifizierung ist nicht genormt und daher auch nicht vor
Missbrauch geschützt. |
Umwelt |
Grabschmuck mit Umweltzeichen
Was bedeutet das Umweltzeichen auf Kränzen und
anderem Friedhofsschmuck ?
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Dipl.-Ing. Christian Kornherr |
Es ist das Zei- chen dafür,
dass hier die Entsorgung unproblematisch ist und dadurch der
Abfallberg verringert wird. Kränze, Buketts und sonstiger
Grabschmuck bestehen zum Großteil aus Blumen und Pflanzenteilen, die
auf natürliche Weise verrotten. Leider sind in herkömmlichem
Grabschmuck viele Materialien enthalten, die nicht verrotten, wie
Kunststoffbänder, Styropor, Steckschaum, Kunstblumen, Metallfolien
und anderes mehr. Daher können diese Kränze und Buketts nicht
vollständig kompostiert werden. Die aufwendige, zum Teil händische
Trennung ist notwendig, viele Bestandteile müssen als Restmüll
entsorgt werden. Grabschmuck mit dem Österreichischem Umweltzeichen
lässt sich problemlos kompostieren. Auskunft, welche Gärtner und
Floristen diesen umweltfreundlichen Blumenschmuck führen, erhalten
Sie bei der Österreichischen Genossenschaft des Landwirtschaftlichen
Erwerbsgartenbaues, Draschestraße 13–19, 1232 Wien, Tel. 01/61025.
Auch Hobby-Blumenbinder können dort umweltfreundliches Material für
ihre Gestecke und Arrangements beziehen. Das Müll-Problem auf
Friedhöfen ist übrigens beachtlich: Allein in Wien fallen hier jedes
Jahr 70.000 Kubikmeter Müll an!
Haushalt |
Microfaser-Putztücher
Mit Putztüchern aus Micro- faser lässt sich
angeblich der Einsatz von Reinigungsmitteln im Haushalt stark
verringern. Was halten Sie davon?
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Ing.
Herbert Sedy |
Allzu hohe Er- wartungen
sollten Sie an diese angeblichen Wundertücher nicht stellen.
Feucht abwischen, Tuch in klarem Wasser reinigen, einfach
trocknen lassen – so propagieren es zwar manche Hersteller, in
der Praxis ist das aber nicht zweckmäßig. Besonders in Küche
und Bad könnte auf diese Art schnell der hygienische Notstand
ausbrechen. Putzlappen sind eine ideale Brutstätte für
Mikroben aller Art, auch Krankheitserreger. Die können durch
unsaubere Lappen auch auf Besteck oder Essgeschirr übertragen
werden. Infektionen sind also nicht ausgeschlossen. Daher
müssen diese Reinigungstücher penibel saubergehalten werden,
am besten in der Waschmaschine. Dabei kommt aber wiederum die
verpönte „Chemie“ zum Einsatz, die man mit den Tüchern
eigentlich verhindern will. Unproblematisch ist der Einsatz
von Microfaser-Putzhilfen beim Fensterputzen und
Bodenaufwischen. Aber dafür genügen auch herkömmliche
Reinigungstücher. Billig sind Microfasertücher nämlich nicht.
Man sollte sie auch nicht im Direktvertrieb („Putzpartys“)
kaufen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist hier in der Regel
für Konsumenten ungünstig. Außerdem sind zahlreiche
Werbeaussagen unrichtig oder sachlich nicht nachvollziehbar.
Wohnrecht |
Kündigung des Hausverwalters
Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft
war mit dem Hausverwalter unzufrieden und hat ihn
gekündigt. Er fordert nun eine Kündigungsgebühr in Höhe
von drei Monaten Verwaltungshonorar. Darf er das?
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Veronika Schmidt |
Diese Kündigungsgebühr ist nur dann
zulässig, wenn diese Vereinbarung schon im
Verwaltervertrag festgelegt wurde. Sie sollten daher den
Vertrag prüfen, ob eine solche Vereinbarung enthalten
ist. Fehlt diese Vereinbarung oder gibt es überhaupt
keinen Verwaltungsvertrag, dann ist die Einhebung dieses
Honorars nicht statthaft. Die
Wohnungseigentümergemeinschaft könnte das Geld auf dem
Klagsweg zurückverlangen. Die Bundesinnung der
Immobilienmakler und Vermögenstreuhänder hat zwar
empfohlen, dass der Verwalter ein Honorar von einem
Viertel des Jahreshonorars verlangen könne, wenn er
gekündigt wird. Diese Empfehlung hat jedoch keinerlei
rechtliche Verbindlichkeit. |
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