Darf ich Privatwege nutzen?
Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Miriam Millonig aus dem VKI-Infoservice.
Frage
Ich treffe als Mountainbikefahrer immer häufiger auf Wege mit dem Schild „Privatweg“. Darf ich den Weg benutzen und der Besitzer möchte nur darauf hinweisen, dass er keine Haftung übernimmt, oder darf ich den Weg nicht befahren?
Antwort
Grundsätzlich ist für die Benützung von Privatwegen die Zustimmung des Wegehalters erforderlich, denn es besteht kein allgemeines Betretungsrecht. Eine unzulässige Betretung eines Privatweges könnte eine Besitzstörung begründen, zudem erfolgt die Benützung auf eigene Gefahr. Der Wegehalter haftet daher nicht.
Anders wäre es, wenn ein Weg über 30 Jahre lang ungestört und gutgläubig benutzt wurde, denn so könnte ein Wegerecht durch Ersitzung entstehen. Wenn ein Privatweg über 30 Jahre im guten Glauben, dass dies Recht sei, genutzt wird, der Wegehalter dies duldet und nichts dagegen unternimmt, ist die sogenannte Servitutsersitzung möglich.
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