"Die Schalter für das Minutenlicht in unserem Stiegenhaus leuchten mittlerweile so schwach, dass sie im Dunkeln praktisch nicht zu finden sind, aber die Genossenschaft bleibt untätig. Gibt es eine zuständige Behörde bzw. darf ich deswegen den Mietzins reduzieren?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Veronica Schmidt.
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Veronica Schmidt |
Sicherer Zugang zu Mietobjekten
Nicht nur gemeinnützige Bauvereinigungen, sondern alle Vermieter sind verpflichtet, für einen sicheren Zugang zu den Mietobjekten zu sorgen. Es handelt sich hier um eine mietvertragliche Nebenpflicht, die auch das Erfordernis einer ausreichenden Stiegenhausbeleuchtung umfasst.
Öffentlich-rechtliche Vorschriften
Es existieren zudem öffentlich-rechtliche Vorschriften, die den sicheren Zugang zu den Mietobjekten bezwecken. So gibt es in Wien etwa eine ortspolizeiliche Verordnung zur Haustorsperre und Stiegenhausbeleuchtung. Bei Verstößen kommt die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Betracht.
Bevor man sich aber auf ein langwieriges Zivilrechtsverfahren mit Kostenrisiko einlässt, ist im Falle einer Gefährdung wohl zunächst an eine Eingabe beim Gemeindeamt (in Wien: Magistratisches Bezirksamt) zu denken. Eine Mietzinsminderung steht nur bei wesentlichen Beeinträchtigungen der Mietrechte zu. Besteht der Mangel an allgemeinen Teilen des Hauses, ist der Maßstab, den Gerichte im Einzelfall anlegen, sehr streng. Die Beleuchtung der Minutenlicht-Schalter ist zweifellos zu geringfügig.