Zum Inhalt

Stiegenhausbeleuchtung - Mietvertragliche Nebenpflicht

"Die Schalter für das Minutenlicht in unserem Stiegenhaus leuchten mittlerweile so schwach, dass sie im Dunkeln praktisch nicht zu finden sind, aber die Genossenschaft bleibt untätig. Gibt es eine zuständige Behörde bzw. darf ich deswegen den Mietzins reduzieren?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Veronica Schmidt.

Veronica Schmidt

Veronica Schmidt

Sicherer Zugang zu Mietobjekten

Nicht nur gemeinnützige Bauvereinigungen, sondern alle Vermieter sind verpflichtet, für einen sicheren Zugang zu den Mietobjekten zu sorgen. Es handelt sich hier um eine mietvertragliche Nebenpflicht, die auch das Erfordernis einer ausreichenden Stiegenhausbeleuchtung umfasst.

Öffentlich-rechtliche Vorschriften

Es existieren zudem öffentlich-rechtliche Vorschriften, die den sicheren Zugang zu den Mietobjekten bezwecken. So gibt es in Wien etwa eine ortspolizeiliche Verordnung zur Haustorsperre und Stiegenhausbeleuchtung. Bei Verstößen kommt die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Betracht.

Bevor man sich aber auf ein langwieriges Zivilrechtsverfahren mit Kostenrisiko einlässt, ist im Falle einer Gefährdung wohl zunächst an eine Eingabe beim Gemeindeamt (in Wien: Magistratisches Bezirksamt) zu denken. Eine Mietzinsminderung steht nur bei wesentlichen Beeinträchtigungen der Mietrechte zu. Besteht der Mangel an allgemeinen Teilen des Hauses, ist der Maßstab, den Gerichte im Einzelfall anlegen, sehr streng. Die Beleuchtung der Minutenlicht-Schalter ist zweifellos zu geringfügig.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Darf ich Privatwege nutzen?

Darf ich Privatwege nutzen?

Möchte der Besitzer nur darauf hinweisen, dass er keine Haftung übernimmt, oder darf ich den Weg nicht befahren?

Hausverwaltung: Bestellung - Mit oder ohne Vertrag?

"Wir leben nun schon seit zwei Jahren in einer Eigentumswohnanlage und haben beim Kauf der Wohnung eine dem Bauträger nahestehende Hausverwaltung mittels Vollmacht mit der Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt. Doch es existiert noch immer keinerlei Vertrag mit dieser Hausverwaltung, der Rechte und Pflichten, Laufzeit der Tätigkeit etc. dokumentiert. Muss diese Hausverwaltung mit uns Wohnungseigentümern einen Verwaltungsvertrag abschließen oder kann sie unbegrenzt vertragslos weiterarbeiten?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.

Mietwohnung und Kaution - Wertsicherung?

"Mieten sind ja sehr oft wertgesichert. Gibt es auch für die geleistete Kaution eine Wertsicherung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Mietzinsreduktion bei Baulärm - Rechtliche Aspekte

Bei uns wird die Fassade erneuert und die Fenster werden versetzt. Kann ich eine Mietzinsreduktion wegen Baulärm verlangen?" - Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Veronika Schmidt.

Miete: Mitbewohner zahlt nicht mehr - Haftungsfrage

"Ich habe mit einem Kollegen gemeinsam eine Wohnung gemietet. Wir stehen beide im Mietvertrag. Nun ist er unerwartet und überstürzt ausgezogen. Muss ich die Miete tatsächlich alleine berappen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Veronika Schmidt.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang