"Mieten sind ja sehr oft wertgesichert. Gibt es auch für die geleistete Kaution eine Wertsicherung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.
Veronika Schmidt |
Mietzins an Inflation angepasst
Vermieter haben Interesse daran, dass der Wert ihrer Mieteinnahmen zumindest konstant bleibt, denn sonst würde die Inflation sie entwerten. Das Instrument dafür ist die sogenannte Wertsicherung. Mit der Wertsicherung passt der Vermieter den Mietzins an die Inflation an – wobei „anpassen“ bei Inflation immer Erhöhung bedeutet.
Für Kautionen nicht vorgesehen
Für Kautionen ist eine „Wertsicherung“ gesetzlich nicht vorgesehen. Aber es gibt etwas Ähnliches: § 16b des Mietrechtsgesetzes sieht die Pflicht des Vermieters zur Verzinsung der Kaution vor. Das Geld sei „auf einem Sparbuch fruchtbringend zu veranlagen“, ist im Gesetz zu lesen (JUSLINE Österreich).
Angesichts der derzeitigen Zinslandschaft ist „fruchtbringend“ natürlich relativ zu sehen: Täglich fällige Sparprodukte werfen ohne allfälligen Neukundenbonus maximal 0,5 Prozent Rendite ab (Stand Mitte Juni) – bei einer Jahresinflationsrate 2018 von 2,0 Prozent. Eine über diese Verzinsung hinausgehende Wertsicherung müssten Sie als Mieter mit dem Vermieter vertraglich vereinbaren.