Zum Inhalt
Begräbniskosten Sparschwein Geld Bilderrahmen mit Trauerband Kreuz
Bild: Pixel-Shot / Shutterstock.com

Begräbniskostenvorsorge - Wer trägt die Kosten?

"Wie kann es sein, dass wir nach dem Tod meiner Schwiegermutter die Bestattungskosten zahlen müssen, obwohl sie mit einer Lebensversicherung vorgesorgt hatte?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Gabi Kreindl.

Gabi Kreindl (Bild: U. Romstorfer/VKI)Wir haben uns Ihren Fall angesehen. Sie waren nicht als Begünstigter eingetragen, sondern eine andere Person. Diese hat das Geld angenommen, damit aber nicht die Begräbniskosten beglichen. Ist im Lebensversicherungsvertrag ein Begünstigter eingetragen, wird die Versicherungssumme an diese Person ausbezahlt. Gibt es keinen Begünstigten, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass.

Vertrauensperson als Begünstigten eintragen

Um sicherzugehen, dass mit der Leistung aus der Lebensversicherung die Bestattungskosten getilgt werden, sollte eine Vertrauensperson als Begünstigter eingetragen werden. Von Zeit zu Zeit ist zu überdenken, ob die eingetragene Person noch immer „die richtige“ ist und das Geld für den beabsichtigten Zweck verwenden wird. Als Alternative dazu bietet sich auch ein Vertrag direkt mit dem Bestatter, eine Begräbniskostenversicherung oder ein für diesen Zweck gewidmetes Sparbuch an.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Friedhof: Grabstein überprüfen - Wackelige Angelegenheit

Friedhof: Grabstein überprüfen - Wackelige Angelegenheit

"Ich habe von den Wiener Friedhöfen eine Verständigung bekommen, dass bei unserem Grab der Stein wackelt. Ich selbst konnte allerdings keinen Mangel feststellen." - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dr. Elisabeth Spanlang.

Lebensversicherung - Dokumentenübermittlung

Meine Lebensversicherung ist fällig. Der Versicherer hat mich schriftlich aufgefordert, ihm alle Blätter der Originalpolizze zu übermitteln. Ist es rechtens, dass ich die Unterlagen, die meinen Anspruch begründen, aus der Hand geben und der Versicherung vertrauen muss?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang