"Wie kann es sein, dass wir nach dem Tod meiner Schwiegermutter die Bestattungskosten zahlen müssen, obwohl sie mit einer Lebensversicherung vorgesorgt hatte?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Gabi Kreindl.
Wir haben uns Ihren Fall angesehen. Sie waren nicht als Begünstigter eingetragen, sondern eine andere Person. Diese hat das Geld angenommen, damit aber nicht die Begräbniskosten beglichen. Ist im Lebensversicherungsvertrag ein Begünstigter eingetragen, wird die Versicherungssumme an diese Person ausbezahlt. Gibt es keinen Begünstigten, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass.
Vertrauensperson als Begünstigten eintragen
Um sicherzugehen, dass mit der Leistung aus der Lebensversicherung die Bestattungskosten getilgt werden, sollte eine Vertrauensperson als Begünstigter eingetragen werden. Von Zeit zu Zeit ist zu überdenken, ob die eingetragene Person noch immer „die richtige“ ist und das Geld für den beabsichtigten Zweck verwenden wird. Als Alternative dazu bietet sich auch ein Vertrag direkt mit dem Bestatter, eine Begräbniskostenversicherung oder ein für diesen Zweck gewidmetes Sparbuch an.