Banken |
Klar gesetzwidrig
Klauseln verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz.
Ob Girokonto, Bankomatkarte oder Wertpapierdepot: Der Kunde muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditunternehmungen akzeptieren. Ein Punkt lautet: Der Verbraucher muss binnen vier Wochen seinem Kontoauszug schriftlich widersprechen, sonst stimmt er der Abrechnung zu. Eine gefährliche Sache, doch die Banken behaupten, dass sie im Ernstfall nicht angewandt wird. Das stimmt im Fall von Frau Reiter nicht. Die wollte 110.000 Schilling auf ihr Konto einzahlen und legte die Scheine hin. Später entdeckte sie, dass sie keine Quittung erhalten hatte. Und die Einzahlung wurde ihrem Konto nicht gutgebucht. Es kam zum Verfahren. Die Bank bemühte die Klausel: Frau Reiter habe zu spät Widerspruch erhoben.
HG Wien 7. 9. 1999, 20 R 29/99x. |
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