Zum Inhalt

Anzahlung - Feilschen um Konditionen

Ist es rechtmäßig, dass Firmen eine Anzahlung verlangen? Ich sehe nicht ein, dass ich für eine noch nicht erbrachte Leistung 30 Prozent im Voraus bezahlen muss.
Bei bestimmten Bestellungen, zum Beispiel Möbeln, ist es in der Regel zwar zulässig, eine Anzahlung zu verlangen, aber hohe Anzahlungen sind sicher nicht sehr konsumentenfreundlich. Vor allem dann nicht, wenn die Lieferfrist acht Wochen oder mehr beträgt. Die Anzahlung wird nicht verzinst, zudem besteht theoretisch die Gefahr, dass die Firma während dessen in Konkurs geht. Diese Risken muss der Kunde tragen. Daher ist es sinnvoll, bei der Bestellung günstigere Regelungen auszuhandeln und zu argumentieren, dass die Firma für die finanzielle Vorleistung des Konsumenten noch keine Gegenleistung erbracht hat. Da im Handel die Konkurrenz sehr groß ist, stehen die Chancen nicht schlecht, dass es Ihnen gelingt, bessere Zahlungskonditionen zu vereinbaren.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Eiswaffeln: Konsumentenrechte - Im Preis inkludiert?

Muss man im Eisgeschäft nicht bestellte Waffeln bezahlen, wenn man sie gegessen hat? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.

Konsumentenrecht: Minderjährige - Mitglied eines Videoclubs

Meine Tochter wird demnächst 16 Jahre alt. Sie ist aber ohne unsere elterliche Zustimmung schon einige Zeit Mitglied eines Videoclubs. Ist dies gesetzlich gedeckt? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang