Beim grenzenlosen Shopping sind Konsumenten nun besser, aber nicht optimal geschützt.
Im Teleshopping-Kanal sieht Frau Huber eine Küchenmaschine und greift spontan zum Hörer. Georg surft sich durchs Angebot einer Internet-Buchhandlung. Herr Meier bestellt aus dem Katalog eines Elektronikversenders. Alle drei bekommen ihren Vertragspartner nicht zu Gesicht. Wird er verlässlich liefern? Wohin mit Beschwerden? Ab 1. Juni 2000 soll das Fernabsatzgesetz Konsumenten vor Problemen bei solchen Distanzgeschäften innerhalb der EU schützen. Nationale Grenzen treten dabei in den Hintergrund. Wesentlich ist, dass der Unternehmer in Österreich wirbt und der Verbraucher auch hier bestellt, dann ist das Gesetz anwendbar. Da ist es auch egal, wenn der Unternehmer einseitig den Hinweis auf eine andere Rechtsordnung festschreibt. Solche Klauseln sind unzulässig.