Alles zum Thema Gelber Sack/Gelbe Tonne haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst.
In das neue Einweg-Pfandsystem fallen die typischen Getränke-Aludosen (Limonaden, Energydrinks, Bier) wie auch die gängigen Limonade- oder Wasserflaschen aus Kunststoff. Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Getränkearten, nicht aber für Milch und Milchgetränke – aus hygienischen Gründen. Für „pflanzliche Milchsorten“ wie Soja- oder Haferdrinks fällt aber Pfand an. Zurückgeben kann man die neuen Pfand-Getränkeverpackungen dort, wo sie verkauft werden (auf die Details gehen wir weiter unten ein).
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