In das neue Einweg-Pfandsystem fallen die typischen Getränke-Aludosen (Limonaden, Energydrinks, Bier) wie auch die gängigen Limonade- oder Wasserflaschen aus Kunststoff. Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Getränkearten, nicht aber für Milch und Milchgetränke – aus hygienischen Gründen. Für „pflanzliche Milchsorten“ wie Soja- oder Haferdrinks fällt aber Pfand an. Zurückgeben kann man die neuen Pfand-Getränkeverpackungen dort, wo sie verkauft werden (auf die Details gehen wir weiter unten ein).
Das neue Einwegpfandsystem ab 2025
Ab dem 1. Jänner 2025 muss für jede geschlossene Einweg-Getränkeverpackung aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand von 25 Cent gezahlt werden.
Keine Änderung beim bestehenden Mehrwegpfand
Grund für das neue Pfandsystem: Energie und Rohstoffe sollen eingespart und weggeworfener Müll in der Natur vermindert werden. Das bereits bestehende – freiwillige – Pfandsystem von Mehrweg-Flaschen und -gläsern wie Bier- und Mineralwasserflaschen aus Glas bleibt unverändert, auch die unterschiedliche Pfandhöhe dieser verschiedenen Verpackungsarten. Die Informationen in diesem Artikel betreffen somit nur das neue Pfandsystem auf Einwegverpackungen.
Was ist Einweg, was Mehrweg?
- Einwegverpackungen werden für den nur einmaligen Gebrauch hergestellt. Diese Flaschen und Dosen werden nach Rückgabe zerkleinert, in die unterschiedlichen Einzelteile sortiert, eingeschmolzen und neu aufbereitet. Aus den Verpackungen können also wieder neue PET-Flaschen und Aluminiumdosen entstehen.
- Mehrwegverpackungen können öfter – bis zu 50 Mal – verwendet werden. Sie werden nach Rückgabe chemisch gereinigt und wiederbefüllt.
Welche Einwegprodukte sind neben Milchgetränken noch ausgenommen?
- Getränkekartons (Tetrapack)
- Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
- Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden
- Sirupe (da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind)
- Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff, die eine andere Form als eine Flasche haben (z. B. Folienbeutel)
In welchem Zustand muss die Flasche oder Dose sein, damit ich das Pfand zurückbekomme?
Bei der Rückgabe muss die Flasche oder Dose leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Denn durch das österreichische Pfandlogo und den Barcode wird die Zugehörigkeit zum neuen Pfandsystem festgestellt. Der Flaschenverschluss kann, muss aber nicht auf der Flasche sein.
Wo kann ich die Einwegpfandverpackungen zurückgeben?
Alle Verkaufsstellen von Einwegpfandverpackungen müssen diese auch wieder zurücknehmen. Die Rücknahme kann über einen Automaten oder händisch über eine Person erfolgen. Ausgenommen von der Rücknahmepflicht sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. An viel besuchten Orten wie Einkaufszentren, Einkaufsstraßen, Bahnhöfen oder Flughäfen können mehrere Verkaufsstellen auch eine gemeinsame Rücknahmestelle einrichten. Diese Rücknahmestelle muss sich aber in unmittelbarer Nähe (rund 300 Meter) zu den Verkaufsstellen befinden. Pfandbons, die an dieser Rücknahmestelle ausgegeben werden, müssen in unmittelbarer Nähe eingelöst werden können.
Gibt es sonstige Beschränkungen bei der Rückgabe?
Bei Verkaufsstellen mit händischer Rücknahme werden nur die pro Kauf üblichen Stückzahlen zurückgenommen und nur genau jene Größen der Flaschen oder Dosen, die sie selbst anbieten. Die Getränkemarke muss aber nicht dieselbe sein. Verkauft etwa eine Bäckerei pro Kund:in ca. 2–3 Flaschen, wird sie pro Kund:in auch nur diese Flaschenstückzahl zurücknehmen.
Muss ich auch an einem Getränkeautomaten Pfand zahlen?
Ja. Zusätzlich zum Produktpreis fällt in Zukunft das Pfand von 25 Cent an, das auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird.
Wo gebe ich die Flasche oder Dose vom Getränkeautomaten zurück?
Am Automaten wird meist auf die nächste Rücknahmestelle hingewiesen werden. Sie können die Verpackung aber an jeder Verkaufsstelle zurückgeben, die diese Packungsgröße verkauft – unabhängig von der Marke.
Muss ich am Würstelstand oder im Café Pfand zahlen?
Werden die Getränke vor Ort konsumiert, kann der Gastgewerbebetrieb wie Restaurant, Cafe, Cateringbetrieb, Beherbergungsbetrieb (Minibar) oder Würstelstand selbst entscheiden, ob er das Pfand einhebt oder nicht. Hebt er es nicht ein, muss er das Leergut nicht zurücknehmen und kein Pfand auszahlen. Ist dem Betrieb ein Take-away angeschlossen, gelten die üblichen Bedingungen der Einwegpfand-Verrechnung und -Rücknahme.
Muss ich bei Essenszustellungen für Getränke Pfand zahlen?
Ja, bei der Zustellung von Restaurants und Lieferdiensten (Foodora, Lieferando usw.). Lieferdienste müssen die leeren Flaschen und Dosen aber nicht zurücknehmen. Diese müssen bei einer Rücknahmestelle abgegeben werden. Liefert das Restaurant jedoch selbst, ist es auch zur Rücknahme verpflichtet.
Muss ich bei Online-Bestellungen Pfand zahlen?
Ja. Wenn der Händler die Produkte über Post oder Paketdienst versendet, muss das Pfand von 25 Cent verrechnet, die Getränkeverpackung aber nicht zurückgenommen werden. Wenn das Online-Unternehmen selbst zustellt, muss es die Flaschen und Dosen zurücknehmen und Pfand auszahlen. Das kann über denselben Weg wie bei Bezahlung der Bestellung erfolgen.
Kann ich ein Produkt an einer Verkaufsstelle zurückgeben, die das Produkt nicht im Sortiment hat?
Ja, bei vielen Automaten wird das der Fall sein. Kümmert sich eine Person um die Rückgabe, muss sie nur jene Packungsgrößen zurücknehmen, die dort verkauft werden – die Getränke-Marke spielt keine Rolle.
Wie kann ich Flaschen und Dosen, die nicht am Pfandsystem teilnehmen, in der Übergangsfrist erkennen?
Sie tragen nicht das unten abgebildete Pfandlogo.
Verwechslungsgefahr
Vorsicht! 2025 werden gleich aussehende Getränkeverpackungen sowohl mit als auch ohne Pfand erhältlich sein. Denn es gibt eine Übergangsfrist: Noch bis Ende März 2025 dürfen Getränke in pfandfreie Verpackungen abgefüllt und bis 31. Dezember 2025 vertrieben werden. Ob eine Getränkeverpackung bereits Teil des neuen Einweg-Pfandsystems ist, erkennen Sie an diesem Logo.
Bekomme ich in Österreich Pfand für Plastikflaschen und Getränkedosen aus dem Ausland zurück?
Nein. Diese Verpackungen gehören in den Kunststoffcontainer oder Gelben Sack.
DI Christian Kornherr vom Österreichischen Umweltzeichen zum neuen Pfandsystem
"Es ist sehr zu begrüßen, dass so mehr Einweggetränkeverpackungen in den Kreislauf der Wiederverwertbarkeit gelangen. Tatsache bleibt, dass Mehrwegverpackungen Einweggebinden immer vorzuziehen sind. Denn so können sehr viel Energie und Rohstoffe eingespart und CO2-Ausstoß vermieden werden. Daher wünschen wir uns auch für die vielen Einwegglas-Produkte wie Essiggurkerl, Bohnen oder Marmeladen ein viel besseres Angebot in Mehrweggläsern."
Video: Neues Pfandsystem erklärt
Video: EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH
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