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Fax-Werbung - Saftige Strafen

Kürzlich wurde ich mitten in der Nacht durch ein Werbefax geweckt. Ist so etwas erlaubt? Wie kann ich mich dagegen wehren?
Unverlangte Faxwerbung ist verboten. Das hat der Oberste Gerichtshof schon in mehreren Entscheidungen festgestellt. Das Telekommunikationsgesetz sieht hier Verwaltungsstrafen bis zu 500.000 Schilling vor. Sie sollten eine Anzeige bei der Fernmeldebehörde erstatten. Zuständig sind die Fernmeldebüros in Wien (für Wien, Niederösterreich, Burgenland), Linz (für Oberösterreich und Salzburg) Innsbruck (für Tirol und Vorarlberg) und Graz (für Steiermark und Kärnten). Außerdem ist die Arbeiterkammer ermächtigt, dagegen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Daher ist es sinnvoll, die Bundesarbeitskammer (1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22) von diesem Vorfall zu informieren. Sie wird die Sachlage prüfen und eine Klage einbringen, wenn ein Gesetzesverstoß vorliegt.

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