Zum Inhalt

Ersatzteile - Freiwillige Leistung

Ich brauchte ein Ersatzteil für ein Fotostativ. Leider gab es dieses nicht mehr, obwohl ich das Gerät erst vor drei Jahren gekauft hatte. Ist der Händler nicht verpflichtet, Ersatzteile zehn Jahre lang bereit zu halten?
Nein. Eine derartige Bestimmung gibt es nicht. Gesetzlich zwingend ist lediglich der Anspruch auf Gewährleistung, wenn die Ware bei der Übergabe einen Mangel aufweist. Dafür beträgt die Frist für bewegliche Güter derzeit noch sechs Monate ab Kaufdatum. Die von manchen Firmen beworbene „Ersatzteilgarantie“ ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gewährleistung bei Ausstellungsstücken - Rechtliche Aspekte

Gewährleistung bei Ausstellungsstücken - Rechtliche Aspekte

"Wir haben in einem Möbelgeschäft ein Sofa gesehen, ein Ausstellungsstück. Der Verkäufer sagte, dass weder Gewährleistung noch Garantie greifen. Stimmt das?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Alexander Wurditsch.

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

"In Geschäften lese ich sehr oft bei verbilligter Abverkaufsware „Vom Umtausch ausgeschlossen“. Was ist aber, wenn z.B. ein Kleidungsstück dann vielleicht doch nicht passt oder schadhaft ist?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker, MA.

Waschmaschine: neu und defekt - Austausch oder Reparatur?

Waschmaschine: neu und defekt - Austausch oder Reparatur?

"Ich habe eine Waschmaschine gekauft, die von Beginn an nicht funktioniert hat. Ich wollte sie gegen eine neue funktionierende eintauschen. Der Händler jedoch bestand auf Reparatur – und argumentierte mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ich hätte aber bei Kauf einer neuen Waschmaschine gerne ein neues Gerät gehabt, kein repariertes. War das Vorgehen des Verkäufers in Ordnung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Manfred Aumann.

Dachschindeln mangelhaft - Gewährleistungsrecht

"Ich habe bei einer Firma Dachschindeln bestellt, die von einem Dachdecker fachmännisch verlegt wurden. Nach ca. 6 Monaten machten sich mehrere Mängel bemerkbar. Jetzt stellt sich heraus, dass die Firma mittlerweile in Konkurs ist. Was kann ich machen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Maria Ecker, MA.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang