Kundenservice: 42.833 Anrufe - VKI im Einsatz für Sie!
Unsere telefonische Beratung eignet sich ideal für Erstauskünfte zu Konsumentenanliegen. Unser Expertenteam steht Ihnen für kostenlose telefonische Beratung und Information zur Verfügung.
Unsere telefonische Beratung eignet sich ideal für Erstauskünfte zu Konsumentenanliegen. Unser Expertenteam steht Ihnen für kostenlose telefonische Beratung und Information zur Verfügung.
Viele Konsumenten fragen sich, wie unsere Arbeit abläuft. Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen der KONSUMENT-Redaktion.
Im Einsatz für die Konsumenten: Wir testen altbekannte Spezialitäten auf Qualität und neuste Innovationen auf ihr Leistungsvermögen und mögliche Gefahren. So sparen Sie Zeit, Nerven und Geld. - Ein Editorial von KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz.
Verrückte Plastikflut: Ich traute meinen Augen nicht: In einem italienischen Supermarkt wurden geschälte Bananen foliert auf einer Kunststofftasse angeboten. - Ein Editorial von KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz.
Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken.
Gibt es einen Grund, sich vor uns zu fürchten?
Familie Berger war mit der italienischen Airline Meridiana auf Urlaub geflogen. Der Rückflg wurde wortlos gecancelt. Wir konnten der Familie zur geforderten Ausgleichszahlung verhelfen! - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Dr. Barbara Forster.
Ab dem 1. Juli 2018 gilt in Österreich das neue Pauschalreisegesetz (PRG). Der Schutz von Reisenden soll ausgebaut und moderner werden.
Im Wiener Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum gibt es eine interaktive Ausstellung zum Thema Konsum. Sie richtet sich an Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren.
Ab 2021 müssen die EU-Staaten eine neue Bioverordnung umsetzen. Sie weitet die bisherigen Regelungen aus und gilt auch für Lieferanten aus Drittländern.
2017 wurden wir in knapp über 3.500 Medienberichten zitiert.
Testen ist teuer: Weil wir einerseits keine Werbeeinnahmen und andererseits erhebliche Kosten haben, müssen wir uns das Geld für unsere Arbeit in erster Linie beim Kunden holen.
In unseren Büchern bündeln unsere Spezialisten und Spezialistinnen das Wissen ihrer Test- und Beratungstätigkeit und geben in verständlicher Sprache Hilfestellung zu Verbraucherthemen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihre Rechte besser durchsetzen können - darauf zielt ein Reformvorschlag der EU-Kommission. Dem sogenannten New Deal for Consumers war eine umfangreiche Analyse des geltenden Verbraucherrechts vorausgegangen. Resultat: Bei der Rechtsdurchsetzung besteht akuter Handlungsbedarf.
Wann sind Geschäftsbedingungen unlesbar? Bei einer Schiftgröße von rund 5,5 Punkt und geringem Zeilenabstand, so ein Urteil des Obersten Gerichtshofes. Aber es hängt vom Einzelfall ab.
Kunden haben es nicht leicht: Bei Konflikten müssen sie gegen große Unternehmen in anderen Ländern klagen. Jetzt stellte der Oberste Gerichtshof bei Zalando klar: Es gilt österreichisches Recht. Die jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Unternehmen zeigt Ergebnisse.
Wenn Unternehmen erkennen, dass ein von ihnen vertriebenes Produkt gefährlich ist, müssen sie schnelle Korrekturmaßnahmen setzen. Zum Schutz der Konsumenten ist es wichtig, diese Information auf sämtlichen Kanälen zu veröffentlichen.
Wir vom VKI haben eines der besten Ergebnisse unserer Geschichte erzielt. Mehr als 500 Mio. Euro konnten wir für die Konsumentinnen und Konsumenten erstreiten.
Wir klagen seit 25 Jahren für Sie: eine Erfolgsgeschichte? Nicht ganz.
Durch welche strategische Entscheidung nahm der VW-Skandal vor 13 Jahren seinen Anfang?
Werden Reiche immer reicher? In dieser emotionalen Debatte wünscht man sich bisweilen mehr Sachlichkeit. Eine fundierte Datenbasis würde helfen.
Frau Rauch bestellte bei XXXLutz zwei Sofas, machte eine Anzahlung und musste dann doch viele Wochen vergeblich warten. Wir konnten helfen.
Am Weltverbrauchertag, dem 15. März, legen wir uns für Sie wieder besonders ins Zeug.
Ein „Urgestein“ der Redaktion geht in Pension.
Der Maturareiseveranstalter DocLx hatte aggressiv in Schulen und unter Schülern geworben. Wir hatten DocLX geklagt und den Prozess nun gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kunden haben es schwer: Bei Konflikten müssten sie gegen große Unternehmen in anderen Ländern klagen. Jetzt stellte der Oberste Gerichtshof bei Zalando klar: Es gilt österreichisches Recht.
Die NIKI Luftfahrt GmbH hat einen Insolvenzantrag gestellt. Der Flugbetrieb ist mit 14.12.2017 eingestellt. Das können Sie als Betroffener tun.
Online-Shopping erleichtert den Einkauf - auch jenseits der österreichischen Grenzen. Was aber, wenn bei Käufen im Internet etwas schief geht? Hier finden Sie Tipps unserer VKI-Rechtsexperten.
Die bestellte Liege wurde nach vier Monaten noch immer nicht geliefert. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Lukas Eschlböck betreut.
Kunde König: Werfen wir einen Blick in die Kristallkugel und versuchen wir auf gut Glück, ein paar Details aus der Zukunft zu entdecken.
Seit 25 Jahren ziehen wir für Sie vor Gericht. In mehr als 3.200 Verbandsklagen, Musterprozessen und Sammelklagen haben wir Hunderte Millionen Euro erkämpft.
Waschmaschine rinnt, Feuerwehr kommt, die Spedition muss nun den Schaden zahlen. - Hier ein Fall aus unserer VKI-Beratung.
Tor bei BBT bestellt, bezahlt, aber nicht erhalten: Ein Kunde nutzte das EU-Verfahren E-Justice und erhielt das Geld zurück.
Nach einem genauen Auswahlverfahren begrüßt KONSUMENT nun einen Neuzugang in der Redaktion.
Alitalia stornierte den bezahlten Flug; Opodo brauchte Wochen, um das Geld zurückzuzahlen. Wir konnten helfen.
Die gedruckte Ausgabe von KONSUMENT hat bei der Reichweite zugelegt: Die Auflage lag im Dezember 2017 bei über 480.000 Exemplaren.
Der nächste Schülerwettbewerb ist im Anlaufen. Anmeldeschluss ist der 2.2.2018.
Sind Sie der Meinung, dass Konsumentenschutz ein Bestandteil im Wahlprogramm der Parteien sein sollte?
Wir möchten wissen, ob Sie an mehr Informationen interessiert sind. Machen Sie mit bei unserer Umfrage.
Ö-Ticket verrechnet Kunden nicht nur Entgelte für die Vermittlung von Eintrittskarten sondern auch Gebühren für die Zustellarten. Wir vom VKI haben geklagt und vor dem Handelsgericht Wien Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine Umfrage der deutschen Verbraucherzentralen stellt der deutschen Politik kein gutes Zeugnis aus.
Der Gesamtstreitwert beträgt ca. 3,2 Millionen Euro. Betroffen sind mehr als 50 Anlegerinnen und Anleger. Nun konnte eine Vergleichslösung gefunden werden.
"Ein Fall für KONSUMENT": Wer nichts kauft, muss nichts bezahlen; das sah das Schweizer Unternehmen Editions Atlas SA anders und schickte das Inkassobüro.
Spannend, kritisch, unterhaltsam, überraschend: VKI-Mitarbeiter schreiben ihre Erlebnisse und Ansichten in das neue VKI-Blog.
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