TopEnergy Service GmbH hat seine Aufklärungspflicht einem Konsumenten gegenüber nicht erfüllt. Mit unserer Hilfe konnte er einen missverständlich unterzeichneten Vertrag kündigen. In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Ein Mitarbeiter von TopEnergy Service (Wien) hatte Herrn Georgiu in seiner Wohnung besucht. Herr Georgiu spricht nur wenig Deutsch; er unterschrieb die ihm vorgelegten Papiere. Dass er dabei Energielieferverträge der TopEnergy Service GmbH für Strom und Gas unterzeichnet hatte, wurde ihm erst bewusst, als er ein Schreiben über die Beendigung der Energielieferverträge mit Wien Energie erhielt. Wir stellten klar, dass TopEnergy Service Herrn Georgiu fehlerhaft über sein Rücktrittsrecht belehrt hatte, dass sich die Frist deshalb um 12 Monate verlängere und er nun von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache. TopEnergy Service bestätigte daraufhin die Beendigung der Verträge.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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