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VKI-Rechtsabteilung: Erfolgsbilanz - Hunderte Millionen erkämpft

Seit 25 Jahren ziehen wir für Sie vor Gericht. In mehr als 3.200 Verbandsklagen, Musterprozessen und Sammelklagen haben wir Hunderte Millionen Euro erkämpft.

VKI garantiert Rechtsdurchsetzung

1992 betrat der VKI Neuland. Zusätzlich zu Produkt- und Dienstleistungstest sowie der Konsumentenberatung beschäftigten wir ab diesem Jahr auch die Gerichte. Damit waren wir eine der ersten Verbraucherschutzorganisationen überhaupt, die sich auf diese Weise für Konsumentinnen und Konsumenten einsetzte. Bis heute garantiert der VKI so, dass es in Österreich als einzigem europäischen Land neben Deutschland eine effektive Rechtsdurchsetzung im Konsumentenschutz gibt.

Aktivste Konsumentenschutzorganisation

Hinsichtlich Massenverfahren nimmt der VKI ohnehin eine Vorreiterrolle ein. Obwohl eine klare gesetzliche Grundlage nach wie vor fehlt, gelang es uns, eine Sammelklage nach österreichischem Recht zu etablieren. Was Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anbelangt, sind wir die aktivste Konsumentenschutzorganisation. So zogen wir etwa gegen Amazon zu Felde und stritten für klare Regeln beim Onlinebanking.

10 Jahre bis zum Urteil

Die Anfänge waren bescheiden. Mit kleineren Prozessen gegen einen Konzertveranstalter, einen Fensterbauer und einen Kraftfahrzeughändler ging es los. Dass es vor Gericht unter Umständen eines längeren Atems bedarf, zeigte uns früh ein Fall, in dem sich ein 17-jähriger Lehrling an uns wandte, weil von seinem Bankkonto unerklärliche Behebungen getätigt worden waren. Das Verfahren zog sich über alle Instanzen zehn Jahre hin. Am Ende bekamen wir recht und die Bank musste zahlen. 1993, ein Jahr später, hatten wir bereits den Reise-Riesen TUI im Visier. Dutzende Verfahren folgten. In den letzten Jahren nahmen wir uns etliche Unternehmen vor, die etwa unzulässigerweise ein Zahlscheinentgelt kassierten.

Sammelklage kreiert

VKI kreiert Sammelklage

Seit Jahren pochen wir darauf, dass in Österreich endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine echte Sammelklage ermöglichen. Allen Absichtserklärungen der Politik zum Trotz ist das bis heute nicht geschehen. Im Jahr 2000 kreierte der damalige Leiter der VKI-Rechtsabteilung, Peter Kolba, gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Klauser, deshalb eine Sammelklage nach österreichischem Recht. Mit diesem Instrument wurde es zumindest möglich, Massenschäden nicht mehr nur als Einzelverfahren vor Gericht zu bringen.

Seither führten wir rund 30 Sammelklagen, zumeist im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums (BMASK). Oft mündete eine Sammelaktion nicht in eine Klage, weil der Massenschaden schon außergerichtlich geregelt werden konnte. Dies trifft etwa auf die Aktionen zu Lebensversicherungen nach ungenügender Rücktrittsbelehrung oder gegen die Santander Bank wegen falscher Angabe des Effektivzinssatzes bei Krediten zu.

Bevor wir jedoch eine Sammelklage führen können, müssen die Ansprüche von Geschädigten zunächst einmal gesammelt werden. Das geschieht beispielsweise gerade in Sachen VW-Dieselskandal.

Die Bilanz von 25 Jahren

In unseren Musterverfahren konnten wir rund 4,2 Mio. Euro für jeweils konkret betroffene Konsumenten durchsetzen. In den meisten Fällen ging es dabei um geringe Beträge, unter 4.500 Euro. Was sich auf den ersten Blick als eher bescheidene Summe ausnimmt, bekommt eine ganz andere Dimension, rechnet man die Auswirkungen auf andere vergleichbare Fälle hinzu.

Dazu der Leiter der VKI-Rechtsabteilung Thomas Hirmke: „Genaue Zahlen lassen sich seriöserweise nicht angeben. Ich würde aber zumindest das Hundertfache des oben genannten Wertes annehmen. Wahrscheinlich ist der Faktor weitaus höher.“

Generalpräventive Wirkung

Negativzinsen

Noch schwieriger ist eine Bilanz bei den Verbandsklagen zu ziehen. Hier geht es in der Regel darum, Unternehmen dazu zu bringen, dass sie benachteiligende Vertragsklauseln, gesetzwidrige Praktiken oder unzulässige Werbung unterlassen. Unsere drei Verbandsklagen zum Thema „Negativzinsen“ aus dem Jahr 2017 etwa verpflichteten die Banken zu massiven Rückzahlungen an ihre Kunden. Thomas Hirmke schätzt das Gesamtvolumen allein dazu auf rund 500 Millionen Euro.

Generalpräventive Wirkung

Unsere Erfolgsquote, was gewonnene Verfahren angeht, liegt bei deutlich über 80 Prozent. „Dass es nicht mehr ist und wir gelegentlich vor Gericht unterliegen, hängt vor allem damit zusammen, dass wir durchaus bewusst auch grenzwertige Verfahren führen“, sagt Thomas Hirmke. In erster Linie geht es darum, offene Rechtsfragen zu klären und Druck auf Unternehmen auszuüben, rechtswidrige Zustände und Praktiken zu beenden.

„Unserer Klagstätigkeit kommt so auch eine generalpräventive Wirkung zu. Das Wissen, geklagt werden zu können, führt bei der Gegenseite nicht selten zu einem raschen Einlenken. So hat unsere Tätigkeit auch einen Nutzen für die Wirtschaft. Sie schützt jene Unternehmer, die sich an gesetzliche Vorgaben halten.“

VKI vor Gericht

  • Musterverfahren. Haben den Vorteil, dass auch bei einem vergleichsweise geringen Streitwert eine Klärung vor dem OGH möglich ist. Beispiel sind etwa unsere Musterprozesse zur Zahlscheingebühr.
  • Verbandsverfahren. Richten sich vor allem gegen unzulässige Vertragsklauseln. Seit 2001 führen wir auch Verbandsverfahren gegen unzulässige Praktiken und irreführende Werbung.
  • Sammelklagen. Führen wir, wenn viele Konsumenten um große Beträge geschädigt werden. In den letzten Jahren konnten wir etwa Verfahren gegen AWD (Allgemeiner Wirtschaftsdienst), oder im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds von MPC (Münchmeyer Petersen Capital AG) erfolgreich abschließen.

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