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Zalando: 7 Klauseln verteidigt - Verzögerte Zustellung als Geschäftsrisiko?

Kunden haben es nicht leicht: Bei Konflikten müssen sie gegen große Unternehmen in anderen Ländern klagen. Jetzt stellte der Oberste Gerichtshof bei Zalando klar: Es gilt österreichisches Recht. Die jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Unternehmen zeigt Ergebnisse.

Konsumenten kennen das: Sie sehen ein Produkt in einem Onlineshop, bestellen es, aber die Lieferung dauert dann doch viel länger als erwartet. Das Problem ist, dass das Produkt beim Onlinehändler respektive bei dessen Zulieferer gar nicht lagernd ist. Dieses Beschaffungsrisiko hat Zalando in seinen AGB auf den Kunden abgewälzt. Anbieten und dann nicht liefern? Ganz schön dreist, fanden wir. Unter anderem deshalb setzen wir uns seit 2012 gerichtlich mit dem deutschen Onlinehändler auseinander.

7 Klauseln durchgesetzt

In unserer Klage hatten wir neun Klauseln in den Geschäftsbedingungen beanstandet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte nun klar, dass österreichisches Recht gilt, und gab uns bei sieben Klauseln recht. Eine davon betrifft wie erwähnt das Beschaffungsrisiko. Laut OGH-Urteil muss fortan Zalando dieses Risiko tragen: Wird eine Ware beworben, so erwarte der Kunde, dass sie zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbeankündigung vorrätig ist. Eine andere Klausel schloss die Haftung von Zalando für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden aus – ebenfalls unzulässig, urteilte der OGH.

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