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Ö-Ticket: Versand, Zahlung, Gebühren - Unzulässig abkassiert

Ö-Ticket verrechnet Kunden nicht nur Entgelte für die Vermittlung von Eintrittskarten sondern auch Gebühren für die Zustellarten. Wir vom VKI haben geklagt und vor dem Handelsgericht Wien Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Entgelte für das Zustellen

Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt das Ticketservice „Ö-Ticket“. Die Kunden müssen dabei für die Vermittlung von Eintrittskarten Entgelte bezahlen. So hätte beispielsweise eine Karte für ein Eishockeyspiel direkt beim Veranstalter 30 Euro gekostet, beim Kauf über Ö-Ticket wurden dafür 33 Euro fällig. Soweit so gut. Zusätzlich zu dieser Vermittlungsprovision, verlangt Ö-Ticket aber auch noch unterschiedliche Entgelte für unterschiedliche Zustellarten.

Joachim Kogelmann (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Joachim Kogelmann:
"Eine Gebühr dafür,
dass Kunden ihre
Tickets selbst
ausdrucken, ist
sehr überraschend."

So muss der Kunde etwa 2,50 Euro bezahlen, wenn er die Karte selbst ausdruckt (print@home) oder wenn der Code für ein Ticket auf das Mobiltelefon zugestellt wird (mobile tickets). Soll das Ticket in einer Libro-Filiale oder bei Ö-Ticket selbst abgeholt werden, fallen zusätzlich 1,90 Euro an. Bei Hinterlegung an der Abendkassa kassiert Ö-Ticket sogar 2,90 Euro.

Nachteilig für die Kunden

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums gegen diese Zustellungsentgelte geklagt. Laut Handelsgericht (HG) Wien sind diese „Gebühren“ ungewöhnlich und nachteilig; die Kunden brauchen nicht mit ihnen zu rechnen. Kunden vermuten zwar eine Vermittlungsgebühr, sie rechnen jedoch nicht damit, dass noch zusätzlich Kosten anfallen, vor allem nicht für die Art und Weise der Zustellung. "Eine Gebühr dafür, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Tickets selbst ausdrucken, ist sehr überraschend“, sagt Joachim Kogelmann vom VKI. Für den Juristen führt das Urteil zu mehr Preisklarheit beim Kauf eines Tickets.

Juristische Details und das Gerichtsurteil finden Sie aufÖ-Ticket: Gebühr für "print@home"

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