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Maturareise von DocLX: Aggressive Werbung ist verboten - Gericht gibt uns recht

Der Maturareiseveranstalter DocLX hatte aggressiv in Schulen und unter Schülern geworben. Wir hatten DocLX geklagt und den Prozess nun gewonnen. Das Urteil ist - Stand 14.2.2018 - nicht rechtskräftig.

Laut Handelsgericht Wien bewirbt die DocLX Travel Events GmbH die von ihr veranstalteten Maturareisen unter anderem, indem sie Schüler der vorletzten und letzten Schulstufe in der Schule aufsucht, um sie zu einer Anmeldung für ihre Reise zu bewegen.

Gruppendruck auf WhatsApp

Dabei geht DocLX äußerst hartnäckig vor, wendet sich an einen oder mehrere Schüler einer Klasse via soziale Netzwerke. Dafür nutzt DocLX auch Informationen aus Kommunikationskanälen, die für die Schüler untereinander bestimmt waren. Durch hartnäckiges und intensives Anschreiben z.B. über WhatsApp erzeugt der Reiseveranstalter Gruppendruck, um die Schüler zu einer Buchung zu bewegen.

DocLX stellt auch Boni und Übernahme von Stornokosten in Aussicht, die der Maturareiseveranstalter dann nicht einhält. DocLX ließ selbst dann noch nicht von einer Schulklasse ab, als diese ihr mitteilte, dass sie die Reise nicht buchen wollte.

Gericht: "aggressive Geschäftspraktik"

VKI-Juristin Dr. Beate Gelbmann (Bild: A.Thörisch/VKI)Das Gericht bewertete die Vorgehensweisen als aggressive Geschäftspraktik. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Das von Maturareisen angesprochene Publikum ist in geschäftlichen Entscheidungen noch unerfahren und daher besonders schutzwürdig. Bei diesen jungen Menschen einen solchen Gruppendruck zu erzeugen und auszunutzen ist unseres Erachtens unlauter. Gut, dass das Gericht diesem Verhalten Schranken setzt“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Das Urteil finden Sie auf verbraucherrecht.at: DocLX: unlautere Geschäftspraktik des Maturareiseanbieters

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