Familie Berger war mit der italienischen Airline Meridiana auf Urlaub geflogen. Der Rückflg wurde wortlos gecancelt. Wir konnten der Familie zur geforderten Ausgleichszahlung verhelfen! - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Dr. Barbara Forster.
Familie Berger war mit der italienischen Airline Meridiana nach Nosy Be (eine vor Madagaskar gelegene Insel) geflogen. Der Urlaub verging viel zu schnell. Am 25.7.2016 sollte es um 9.10 Uhr für die vierköpfige Familie von Nosy Be mit dem Flugzeug wieder zurück nach Mailand gehen.
Doch es kam anders. Nachdem Familie Bergers Hotelier am 24.7. vergeblich auf Gäste aus Mailand gewartet hatte, teilte er Frau Berger mit, dass das Flugzeug in Mailand nicht gestartet war. Folglich würde wohl auch der Rückflug nach Mailand am Morgen des 25.7. ausfallen.
Rückflug wortlos gecancelt
Die Bergers versuchten sofort, telefonisch von Meridiana Genaueres über ihren Rückflug zu erfahren. Doch bei der Airline war niemand zu erreichen. Sicherheitshalber fuhr die Familie am 25.7. in der Früh also zum Flughafen. Der Check-in-Schalter von Meridiana war allerdings geschlossen, und es war niemand vor Ort, der ihnen weiterhelfen konnte.
Vielleicht hatte die Airline online Informationen bereitgestellt? Fehlanzeige. Auf der Website von Meridiana waren keinerlei Hinweise darüber zu finden, wie die auf den ausgefallenen Flug gebuchten Passagiere nach Mailand kommen sollten. Familie Berger versuchte, sich bei der Airline, den Flughäfen Mailand und Nosi Be kundig zu machen, und nach zahlreichen Telefonaten war es schließlich so weit: Sie konnten noch am selben Tag, um 23.10 Uhr, nach Mailand fliegen.
Wieder daheim, beauftragte Frau Berger einen Rechtsanwalt. Er forderte von Meridiana pro Person 600 € als Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung sowie 65 € Telefonkostenersatz. Meridiana sagte zunächst zu, die Zahlung zu leisten, doch das Geld wurde nicht überwiesen.
Dank EVZ Österreich Ausgleichszahlung erhalten
Nach einem Jahr vergeblichen Wartens wandte sich Frau Berger schließlich hilfesuchend an unser Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich. Wir intervenierten gemeinsam mit dem EVZ Italien kostenlos für Familie Berger bei der Fluglinie und hatten damit rasch Erfolg. Meridiana zahlte umgehend die geforderten 2.465 €.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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