Ab 2021 müssen die EU-Staaten eine neue Bioverordnung umsetzen. Sie weitet die bisherigen Regelungen aus und gilt auch für Lieferanten aus Drittländern.
Vier Jahre wurde verhandelt, jetzt ist sie da, die neue EU-Bioverordnung, die 2021 in Kraft tritt. Verbesserungen zur bestehenden Gesetzgebung gibt es vor allem bei den Vorschriften für Biosaatgut. Außerdem gelten in Zukunft strengere Anforderungen an Importe. Lieferanten aus Drittländern müssen künftig die in der EU geltenden Auflagen einhalten. Damit entfallen 64 verschiedene bisher mögliche Standards bei importierten Bioprodukten.
Vorgesehen ist auch, dass alle EU-Mitgliedstaaten eine Datenbank über die Verfügbarkeit von Biosaatgut aufbauen. Ab 2021 soll dann ausschließlich biologisch erzeugtes Saatgut verwendet werden.