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XXXLutz: zwei Sofas bestellt - Lieferfrist nicht eingehalten

Frau Rauch bestellte bei XXXLutz zwei Sofas, machte eine Anzahlung und musste dann doch viele, viele Wochen warten. Vergeblich. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Nina Mori.

Mori Nina (Bild: U. Romstorfer/VKI)Frau Rauch hatte bei XXXLutz zwei Schlafsofas bestellt und 900 € angezahlt. Die Sofas sollten spätestens nach sieben Wochen geliefert werden. Die Frist verstrich; die Sofas waren nicht bei Frau Rauch eingelangt.

Nach 7 Wochen nicht geliefert

Sie reklamierte mehrere Male bei XXXLutz. Dabei wurde zwar jedes Mal ein neuer Liefertermin vereinbart, eingehalten wurde aber keiner. Schließlich setzte Frau Rauch XXXLutz eine zweiwöchige Nachfrist. Sollte sie binnen dieser Frist die Sofas nicht bekommen, würde sie vom Vertrag zurücktreten.

XXXLutz lieferte immer noch nicht

Die Nachfrist verstrich, die Möbel waren nach wie vor nicht geliefert worden. Erst als wir dem Unternehmen abermals eine Nachfrist setzten, kam Bewegung in die Sache: XXXLutz teilte Frau Rauch mit, dass die Sofas erst nach einigen weiteren Wochen geliefert werden könnten, und bot die Vertragsstornierung sowie Sonderkonditionen für die nächsten Einkäufe an. Frau Rauch akzeptierte.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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Hohe Anzahlungen

Es ist eine Zumutung, dass Möbelhäuser wie Lutz und Leiner von ihren Kunden hohe Anzahlungen verlangen und diese dann lange auf ihre Lieferungen warten lassen. Bei Leiner wäre das ja fast kritisch geworden. Die Möbelhäuser expandieren mit dem Geld ihrer Kunden, die ihnen dieses kostenlos zu Verfügung stellen; das ist eigentlich ein Skandal, vom Risiko einer Insolvenz einmal abzusehen.

Die Kunden sollten nur „normale“ Geschäfte machen, hier Ware da Geld. Es gibt ja noch ein paar Häuser (IKEA, ...) wo das möglich ist. Wir als Kunden sollten konsequent sein: keine Anzahlungen leisten ohne entsprechende Garantien, wie z.B. eine unwiderrufliche direkte Bankgarantie.

Herbert Ritt
E-Mail
(aus KONSUMENT 5/2018)

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