
Wer kennt nicht die kleinen und auch großen Leiden des Konsumentenalltags: Sie sind einem Haustürkeiler auf den Leim gegangen, die bestellten Möbel werden nicht zum vereinbarten Termin geliefert, der Motor Ihres neuen teuren Schlittens beginnt wenige Tage nach Übergabe zu stottern, die Traumreise entpuppt sich unversehens als Horrortrip. Situationen, in denen Sie als Konsument gerne über Ihre Rechte genauer Bescheid wüßten.
Den heißen Tip „Lesen Sie auch das Kleingedruckte, bevor
Sie einen Vertrag unterschreiben“, kennen Sie. Nehmen wir an, Sie halten sich
daran – und finden Passagen, die wenig verbraucherfreundlich klingen. Da stellt
sich die Frage: Darf der Unternehmer so etwas überhaupt vereinbaren?