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Lockangebote - Voraussetzungen für eine Klage

In einem Prospekt sah ich ein sehr günstiges Sonderangebot. Am Tag, als das Gerät ausgeliefert wurde, gelang es mir nicht, eines zu bekommen, sie waren angeblich sofort weg. Kann man gegen solche Lockangebote etwas tun?
Es ist untersagt, Werbebehauptungen aufzustellen, die Kunden irreführen und ins Geschäft locken. Das verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Leider dürfen aber einzelne Konsumenten hier keine Klage einbringen. Dies können zum einen die Mitbewerber tun, also andere Firmen, die durch solche Praktiken geschädigt werden könnten. Auch der Verein für Konsumenteninformation kann bei wahrheitswidrigen Anpreisungen oder Irreführung Klage nach dem UWG einbringen. Dazu benötigt man genaue Aufzeichnungen, wann und wo das Angepriesene nicht erhältlich war. Auch den Namen eines Zuständigen im Geschäft sollte man sich notieren.

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