Eine bei www.ersatzteileshop24.at bestellte Dichtung passt nicht. Bei der Rückabwicklung wartet der Kunde vergeblich auf die ausständigen 56,59 Euro. Nach der Veröffentlichung reagiert das Unternehmen kulant. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Die Dichtung des Tiefkühlfachs war nicht mehr einwandfrei, und so suchte Herr Hofmann aus Innsbruck in diversen Onlineshops nach Ersatz. Bei ersatzteileshop24. at wurde er fündig und bestellte eine neue Dichtung. Doch das Produkt, das ihm geliefert wurde, war nicht das richtige. Es passte nicht zu seinem Tiefkühlfach.
Zurück und neue Lieferung
Herr Hofmann reklamierte bei ersatzteileshop24 und vereinbarte mit dem Unternehmen, dass er diese Dichtung zurückschicken und ersatzteileshop24 ihm das zu seinem Tiefkühlfach passende Produkt liefern werde. Die Dichtung, die Herr Hofmann bei der ersten Lieferung erhalten und bereits bezahlt hatte, war teurer als jene, die er benötigte. Ihm wurde zugesichert, dass der zu viel bezahlte Betrag auf seine Kreditkarte rückgebucht werde. Ersatzteileshop24 sagte Herrn Hofmann weiters zu, die Kosten für die Rücksendung der bereits gelieferten Dichtung zu übernehmen und den entsprechenden Betrag ebenfalls auf das Kreditkartenkonto zu überweisen.
56,59 € blieben ausständig
Alles in allem sollte Herr Hofmann von ersatzteileshop24 also die passende Dichtung plus 56,59 € erhalten. Bis er die Dichtung dann tatsächlich bekam, dauerte es allerdings noch geraume Zeit. Herr Hofmann musste wieder und wieder urgieren, ehe der dringend benötigte Ersatzteil endlich bei ihm einlangte. Die 56,59 € blieben ausständig.
Ersatzteileshop24 soll Rest überweisen
Herr Hofmann hatte mittlerweile von all dem Urgieren und dem vergeblichen Warten auf sein Geld genug. Er packte die Unterlagen zum Dichtungskauf sowie sämtliche Schreiben an und von ersatzteileshop24 zusammen und wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an die Rechtsberatung unserer VKI-Landesstelle Tirol. In ihrem Interventionsschreiben stellte die Landesstelle Tirol die Sachlage noch einmal dar und forderte von ersatzteileshop24 die Überweisung der 56,59 € auf Herrn Hofmanns Konto.
Händler zahlt nach Veröffentlichung
Aber auch auf diesen eingeschriebenen Brief folgte keine Reaktion. Herr Hofmann sah zu dem Zeitpunkt seine 56,59 € nicht wieder. Ersatzteileshop24 war an einer außergerichtlichen Lösung offensichtlich nicht interessiert.
Nachtrag: Nachdem wir in KONSUMENT 4/2015 über den Fall berichtet hatten, kontaktierte uns ersatzteileshop24: Das Paket mit der Dichtung sei beim Unternehmen nicht eingelangt, das Geld deshalb nicht rücküberwiesen worden. Das Paket blieb unauffindbar. Ersatzteileshop24 überwies Herrn Hofmann die 56,59 € nun in Kulanz.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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