Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in erster Instanz einen Prozess gegen Amazon gewonnen. Amazon wollte etwaige Prozesse gegen Kunden nach luxemburgischem Recht führen und Daten an andere Unternehmen weitergeben. Das Handelsgericht Wien entschied, dass zehn von elf eingeklagten Klauseln gesetzwidrig sind.
Es geht um das Kleingedruckte, die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Amazon. Der VKI hat Klauseln in den Amazon-AGB gefunden, die die Kunden über Ihre Rechte zu täuschen geeignet waren. - Lesen Sie auch unseren Artikel über Amazon: manipulierte Rezensionen 7/2014.
Hier drei Beispiele:
- Freibrief für die Zukunft: So sah eine Klausel etwa vor, dass der Kunde sich – falls er aktuell oder in Zukunft Dienstleistungen oder Services von amazon.de nutzen sollte – zusätzlich zu den vorliegenden Bedingungen auch den jeweils für dieses Service anzuwendenden Bedingungen unterwerfe. Im Konfliktfall gingen diese speziellen Bedingungen den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen vor.
Das Gericht geht davon aus, dass diese Regelung zu unbestimmt ist, um dem typischen Durchschnittskunden den Vertragsinhalt einfach und verständlich mitzuteilen. Es ist nicht erkennbar, wo und in welcher Form diese Regelungen aufzufinden sind, die Reichweite der Regelung ist unklar und es werden auch "zukünftiges Services" erfasst. - Datenweitergabe: Eine weitere Klausel sah vor, "Datenaustausch mit anderen Unternehmen innerhalb des Amazon-Konzerns, Wirtschaftsauskunfteien und der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co KG" zu pflegen. Diese Klausel sah das Gericht als zu weit gefasst an; mangels Konkretisierung welche Daten zu welchem Zweck an wen genau weitergegeben werden sollen, liege keine ausreichend bestimmte Zustimmung zur Datenverwendung vor.
- Recht des Heimatlands: Mit der Klausel "Es gilt luxemburgisches Recht", versuchte Amazon das ihm genehme Heimatrecht zu vereinbaren. Zwar ist – so das Gericht – die Rechtswahl zulässig. Die Gesetze jenes Staates, auf den die Werbung ausgerichtet ist und in dem der Verbraucher seinen Sitz hat, können nicht abbedungen werden, wenn sie den Verbraucher besser stellen, als das gewählte Recht. Dies wird dem Verbraucher durch diese Klausel verschleiert.
"Gerade im grenzüberschreitenden Fernabsatz ist besondere Transparenz und Information für die Verbraucher gefordert und daher hat der VKI solchen intransparenten Klauseln den Kampf angesagt", begründet Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, die Verbandsklage gegen Amazon.
Die Klauseln im Einzelnen finden Sie auf www.verbraucherrecht.at.