VKI-Sammelaktion geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds: Für fast die Hälfte aller Beschwerden gab es bisher Vergleichsangebote. Insgesamt haben Geldinstitute rund drei Millionen Euro angeboten bzw. ausbezahlt. Uneinsichtige Banken klagen wir.
Rund 20.000 Anlegerinnen und Anleger sind in Österreich von drastischen Wertverlusten bei geschlossenen Immobilien- und Schiffsfonds betroffen. Viele der ursprünglich als - Zitat - "sicher und ertragreich" bzw. als Altersvorsorge verkauften Papiere sind heute nahezu wertlos.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die beim Kauf unzureichend über das Risiko und die Art der Beteiligungen informiert wurden, erhalten vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) Unterstützung.
Vergleichsangebot oder Klage
Mit 36 lokalen Raiffeisenbanken in Niederösterreich und mit der Bank für Kärnten und Steiermark laufen derzeit noch Verhandlungen über ein Vergleichsangebot.
Gegen weniger kompromissbereite Raiffeisenlandesbanken (etwa in Korneuburg, Krems und im Weinviertel) sowie gegen einige Volksbanken und Hypothekenbanken bereitet der VKI Sammelklagen vor.
"Großteils haben sich die österreichischen Vermittlerbanken kompromissbereit gezeigt. Die ersten Klagen werden wir voraussichtlich noch vor dem Sommer 2014 bei Gericht einbringen", kündigt VKI-Jurist Peter Kolba an.
Klage gegen TVP: österreichisches Gericht zuständig
Der VKI geht auch gegen die Treuhandgesellschaft TVP vor (betrifft MPC Holland- und Schiffsfonds). Die Klage wendet sich gegen gesetzwidrige Klauseln in den Treuhandverträgen. Ziel ist es Rückforderungen von sogenannten „Ausschüttungen“ abzuwehren. Ein erster Teilerfolg hat der VKI bereits erzielt: Das Handelsgericht Wien bestätigte seine örtliche Zuständigkeit.
"Die TVP wollte sich einem Streit vor einem österreichischen Gericht entziehen", so Peter Kolba. "Vergeblich. Das Handelsgericht Wien hat sich ausdrücklich für zuständig erklärt. Der VKI wird nun weiter juristisch gegen die deutschen Gesellschaften vorgehen, die für die betroffenen Fonds verantwortlich sind und ihnen die Lust auf Klagen gegen österreichische Fondteilhaber verderben."
Der Beschluss des HG Wien ist nicht rechtskräftig und unter www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.
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