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Flugportale: Versteckte Gebühren - "Service Fee" bei Online-Buchung zurückfordern

Die Werbeversprechen vom günstigsten Preis werden von Flugportalen in der Praxis nicht immer gehalten. Zahlreiche Buchungs-Webseiten verrechnen am Ende des Buchungsvorgangs eine zusätzliche "Service Fee". Wir helfen bei der Rückerstattung.

Beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) gehen derzeit jede Woche rund 20 bis 30 Verbraucherbeschwerden zum Thema zusätzliche Gebühren bei der Flugbuchung (Service-Fee) ein - z.B. bei fluege.de, flugladen.at oder airline-direct.de.

"Diese Gebühr wird häufig nur auf bestimmte Zahlungsmittel aufgeschlagen und ist am Beginn der Buchung nicht ersichtlich", kritisiert EVZ-Juristin Dr. Barbara Forster. "Eine solche Vorgehensweise ist nicht nur intransparent, sondern widerspricht auch den rechtlichen Vorgaben."

Beispiel aus der Praxis

Ein typisches Beispiel aus der Beratungspraxis des EVZ: Bei der Buchung eines Fluges von Wien nach Barcelona hatte eine Konsumentin auf fluege.de zunächst die voreingestellte Zahlungsoption "fluege.de Mastercard" ausgewählt. Als sie schließlich auf eine Zahlung per Visa Kreditkarte wechselte, stellte die Plattform eine zusätzliche Gebühr von 39,98 Euro in Rechnung.

Gebühr auf bestimmte Zahlungsmethode gesetzwidrig

"Ein solches Vorgehen ist bei Online-Flugportalen leider gängige Praxis", so Reiserechtsexpertin Forster. "Die Portale sind verpflichtet, mindestens eine kostenlose Bezahlmethode anzubieten. Oft handelt es sich dabei jedoch um Zahlungsmittel, die wenig bis kaum verbreitet sind. Für alle anderen Optionen fallen dann zusätzliche Gebühren an."

Eine Gebühr, die nur auf bestimmte Zahlungsinstrumente angewendet wird, widerspricht dem 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG). Manche Flugportale argumentieren, es handle sich bei der "Service Fee" in Wahrheit um eine reguläre Buchungsgebühr, wie sie auch von Reisebüros verrechnet wird.

"In diesem Fall müsste die Gebühr jedoch ohne Unterschied bei allen Buchungen anfallen", erklärt Barbara Forster. "In unseren Augen handelt es sich hier um eine versteckte Kreditkartengebühr."

Von höheren Kosten überrumpelt

Servicegebühren sind für Konsumentinnen und Konsumenten ein großes Ärgernis. Manche übersehen die Gebühr kurz vor Abschluss der Buchung und fühlen sich im Nachhinein von höheren Kosten überrumpelt. Andere nehmen die "Service Fee" bewusst in Kauf. Sogar wenn das ursprüngliche Schnäppchen dadurch vielleicht teurer ausfällt, als wenn derselbe Flug direkt bei der Airline gebucht worden wäre.

"Am Ende des Buchungsvorgangs haben die Betroffenen bereits sämtliche Daten eingegeben und wollen den Prozess nicht noch mal von Neuem starten", so Forster.

Unterstützung bei der Rückerstattung

Wurde bei der Flugbuchung eine nicht klar ausgewiesene oder von der Zahlungsart abhängige Servicegebühr verrechnet, bietet das Europäische Verbraucherzentrum Hilfestellung bei der Rückerstattung dieser Kosten. Beschwerdefälle können dem EVZ – samt Dokumentation des Bestellvorganges mit Screenshots – via Onlineformular übermittelt werden:Beschwerdeformular.

Direkt bei der Airline buchen

Eine Alternative zu Online-Portalen ist die Buchung direkt bei der Airline. Der Vorteil liegt nicht zuletzt darin, dass diese auch im Falle von Problemen (z.B. Änderung der Flugzeiten, Stornierung) meist leichter erreichbar sind. Forster: "Schlechte Erreichbarkeit zählt bei Flugportalen ebenfalls zu den häufigen Beschwerdegründen. Salopp formuliert: Die Portale bieten trotz 'Service Fee' oft wenig Service."

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