Aktualisierungspflicht - Kommentar von Redakteur G. Schönfeldinger
Mit 1. Jänner 2022 tritt ein neues Gewährleistungsrecht in Kraft. Über die Verbesserungen und die leider vergebenen Chancen haben wir in [Asset Included(Id:318925471540;Type:MagazinArtikel)] berichtet. Erstmals ist darin die Pflicht zur (zeitlich befristeten) Bereitstellung von Updates für digitale Produkte und Dienste genannt. Das ist erfreulich, aber auch nicht die Lösung aller Probleme. Das Thema bleibt weiterhin spannend.