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Ein Techniker repariert ein in Einzelteile zerlegtes Notebook.
Bild: Golubovy/Shutterstock.com

Mediamarkt Online: Notebook defekt - Pflicht zur Gewährleistung

Zwei Monate nach dem Kauf war das Notebook defekt. Wir erinnerten Media Markt an die Gewährleistung. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Karina Meister (Bild unten).

Mag. Karin Meister aus der VKI-Beratung Wien (Bild: Alice Thörisch/VKI)Zwei Monate nachdem Frau Kainz ein Asus-Notebook im Mediamarkt-Onlineshop gekauft hatte, zeigten sich beim Einschalten des Computers ein blauer Bildschirm und die Fehlermeldung: "Auf dem Gerät ist ein Problem aufgetreten. Es muss neu gestartet werden …" Doch sämtliche Neustarts halfen nicht, die Fehlermeldung tauchte immer wieder auf.

Schaden nicht behoben

Ein halbes Jahr nach dem Kauf gab Frau Kainz das Gerät bei Mediamarkt zur Reparatur. Danach war der Mangel allerdings immer noch vorhanden. Da der Verbesserungsversuch fehlgeschlagen war, hatte Frau Kainz Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises (899 Euro).

Geld zurück, Produkt zurück

Nachdem wir Mediamarkt auf die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hingewiesen hatten, reagierte man rasch: Frau Kainz solle das Notebook mittels Retourschein an Mediamarkt schicken, in der Folge bekomme sie dann den Kaufpreis rücküberwiesen. Frau Kainz bekam ihr Geld wieder. - Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 


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