Zahlscheinentgelte: auch bei A1 gesetzwidrig - VKI-Aktion zur Rückzahlung bis 31.09.2014
Zahlscheinentgelte sind unzulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof im Fall von A1 erneut bestätigt. Über eine Sammelaktion des VKI können Kunden zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern.