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Baumax: Türentausch - Vermessungsfehler

"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Baumax leistete Schadenersatz für die aufgrund eines Vermessungsfehlers entstandenen Kosten.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Herrn Stejnek gefielen die Innentüren seiner Wohnung nicht mehr: Die Türblätter waren bereits recht abgenutzt und sollten daher ausgetauscht werden. Vier der fünf Türblätter hatten Glaseinsätze. Diese wollte Herr Stejnek weiterverwenden und in die neuen Türblätter einsetzen lassen. Er beauftragte die Firma HausProfis, Klosterneuburg, mit der Lieferung und Montage der Türblätter und dem Einbau der Glaseinsätze. Die Türblätter selbst wurden bei einer Wiener Baumax-Filiale bestellt, die zu ersetzenden Türblätter und die Glaseinsätze daher von einem Baumax-Mitarbeiter vermessen.

Messfehler mit gravierenden Folgen

Er vermaß sich. Sein Messfehler hatte gravierende Folgen: Die Auslässe für die Glaseinsätze stimmten bei alten und neuen Türblättern nicht überein, das Glas konnte daher für die neuen Türblätter nicht mehr verwendet werden. Baumax holte daraufhin von einem Glasermeister (dessen Firma nun als Dritte in den Türentausch involviert war) einen Kostenvoranschlag für die Lieferung und Montage neuer Glaseinsätze ein. Der Kostenvoranschlag lautete auf 625,28 € – die Herr Stejnek bezahlen sollte! Der sah überhaupt nicht ein, warum er für einen Messfehler, den Baumax zu verantworten hatte, dermaßen zur Kasse gebeten wurde. Bei der Firma HausProfis wäre die Verglasung der Innentüren mit den bereits vorhandenen, alten Einsätzen auf 105,60 € gekommen!

Schadenersatz gefordert

Herr Stejnek forderte von Baumax Schadenersatz in Höhe der Mehrkosten. Baumax bot ihm daraufhin als "Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und den Mehraufwand“ 200 € an. In Gutscheinen! Das brachte für Herrn Stejnek das Fass endgültig zum Überlaufen! Nur mickrige 200 € Schadenersatz, und die sollte er nicht einmal in bar erhalten!

Herr Stejnek suchte unser Beratungszentrum auf und schilderte der diensthabenden Juristin sein Problem. Diese verfasste ein an die Baumax AG gerichtetes Interventionsschreiben. Sie wies darauf hin, dass Herrn Stejneks Anspruch auf 519,68 € Schadenersatz zu Recht bestehe. (Der Betrag errechnet sich aus 625,28 € für die Lieferung und Montage neuer Glaseinsätze minus 105,60 €, die ursprünglich für die Montage der alten Glaseinsätze veranschlagt waren.) Zudem seien diese 519,68 € in bar auszubezahlen.

Erfreuliches Ergebnis

Ihre Intervention war erfolgreich, das Ergebnis für Herrn Stejnek sehr erfreulich: Baumax vereinbarte mit Herrn Stejnek, die Rechnung für Lieferung und Montage der neuen Glaseinsätze zu splitten. Für 519,68 € kam Baumax auf, die restlichen 105,60 € übernahm Herr Stejnek.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

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