"Ich habe in einem Geschäft versehentlich eine Geschenktasse zu Boden geworfen. Die Verkäuferin hat mir den vollen Preis dafür berechnet. Müssen Geschäfte für solche Fälle nicht versichert sein?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Nina Mori.
Mag. Nina Mori |
Grundsätzlich muss man für Schäden, die man selbst schuldhaft verursacht hat, auch selbst aufkommen und Zeitwertersatz (inklusive Mehrwertsteuer) leisten. Häufig wird im Rahmen einer Haushaltsversicherung eine Privathaftpflichtversicherung mit abgeschlossen.
Schadensdeckung durch Privathaftpflichtversicherung
Diese übernimmt dann im Fall einer schuldhaften Schadensverursachung die Deckung des Schadens. Bei Vorhandensein einer Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht sollten Sie sich daher an Ihr Versicherungsunternehmen wenden.
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