"Wenn ich mich an einem Produkt verletzte, bei dem gerade ein Produktrückruf läuft, kann ich dann Schadenersatz einklagen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Alexander Wurditsch.
Mag. Alexander Wurditsch |
Produkthaftungsgesetz bzw. Schadenersatzrecht
Wenn aufgrund eines Produktfehlers ein Schaden an einer Sache oder an Menschen eintritt, hat man als Konsument Anspruch auf Schadenersatz: zum einen nach dem Produkthaftungsgesetz und zum anderen nach dem allgemeinen Schadenersatzrecht.
Frage nach einem Mitverschulden
Wenn ein Konsument allerdings ein Produkt weiterhin verwendet, obwohl er weiß, dass bei besagtem Produkt eine Rückrufaktion im Gange ist, stellt sich die Frage nach einem Mitverschulden. Wie hoch ein Mitverschulden bemessen wird, obliegt im Streitfall dem richterlichen Urteil. Es ist also in jedem Fall sinnvoll, einer Rückrufaktion Folge zu leisten und schadhafte oder gefährliche Produkte nicht weiterzuverwenden.