"Ich habe über Ö-Ticket Karten bestellt und mir kostenpflichtig per Post zusenden lassen. Leider wurde die Vorstellung vom Veranstalter abgesagt. Dies teilte mir Ö-Ticket mit. Rückerstattet bekam ich allerdings nur den auf den Karten aufgedruckten und nicht den gesamten von mir bezahlten Betrag. Wie ist dazu die Rechtslage?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Nina Mori.
Mag. Nina Mori |
In der Regel kümmert sich Ö-Ticket nur um die Abwicklung der Kartenverkäufe und hebt dafür Bearbeitungskosten ein. Die Absage ist aber dem Veranstalter zuzurechnen. Ö-Ticket trifft daran kein Verschulden und das Unternehmen hat auch seine Leistung erbracht. So gesehen ist höchstens ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter denkbar.
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