Für Fälle wie diesen gilt das Produkthaftungsgesetz, das den Schadenersatz bei Schäden durch mangelhafte Produkte regelt. Bei Sachschäden sieht dieses Gesetz derzeit einen Selbstbehalt von 500 Euro vor. Daher ist die Vorgangsweise der Mineralwasserfirma rechtlich korrekt.
Produkthaftung - Küche beschädigt
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