"Auf dem Flug von Wien nach Istanbul ging mein Koffer mit meinen persönlichen Sachen verloren. Ich kann zwar die Originalrechnungen nicht vorlegen, aber der von der Fluglinie angebotene Schadenersatz ist mir in Relation zum tatsächlichen Verlust doch etwas zu gering. Welche Ansprüche kann ich geltend machen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Martha Ritschl.
Martha Ritschl |
Für abgegebenes Gepäck bestimmt das internationale Montrealer Abkommen (MÜ), dass das Luftfahrtunternehmen bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung den Schaden zu ersetzen hat, wenn sich dieser an Bord des Flugzeuges oder während des Zeitraums ereignet hat, in dem sich das Gepäck in seiner Obhut befand.
Haftung begrenzt
Allerdings haftet das Unternehmen nur bis zu einem Höchstbetrag von ca. 1.150 Euro (umgerechnet aus 1000 Sonderziehungsrechten/SZR, der Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds). Ohne Originalrechnungen ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche jedoch schwieriger. Wir raten daher, betreffend die Höhe der Entschädigung zu verhandeln.
Absicherung gegen höheren Schaden
Sollten Sie sich gegen einen höheren Schaden absichern wollen, so müssen Sie den Wert Ihres Gepäcks bei dessen Aufgabe deklarieren und einen entsprechenden Zuschlag bezahlen.
Schäden schriftlich geltend machen
Beachten Sie: Schäden am aufgegebenen Gepäck müssen binnen 7 Tagen ab Annahme des Gepäcks, Schäden aus der Gepäckverspätung längstens binnen 21 Tagen ab Entgegennahme des Gepäcks schriftlich bei der Fluglinie geltend gemacht werden.