"Wir hatten eine Kreuzfahrt gebucht. Zwei Tage vor dem Reisetermin kam die Absage, weil das Schiff havarierte. Haben wir Anspruch auf Schadenersatz?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier unsere Reiseexpertin Martha Marx.
Wenn ein Reiseveranstalter die gebuchte Reise nicht durchführen kann und ihn ein Verschulden trifft, dass der Vertrag nicht eingehalten werden kann, können Sie Schadenersatzansprüche geltend machen. Das Verschulden des Veranstalters müssen Sie aber beweisen. Bei einer Havarie könnte das schwierig werden.
Schadenersatzansprüche können etwa Kosten wie jene für eine nötige Impfung oder für einen Reiseführer sein, die wegen des Ausfalls der Reise sinnlos geworden sind.