"Unsere neunjährige Tochter ist in unserer Siedlung oft alleine mit dem Scooter unterwegs. Zahlt unsere private Haftpflichtversicherung, wenn sie zum Beispiel ein geparktes Auto beschädigt?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Gabi Kreindl.
Gabi Kreindl |
Leistung im Schadensfall
Die Privathaftpflichtversicherung sollte jedenfalls leisten, wenn ein Kind mit einem Scooter ein Auto beschädigt. Die Versicherung kann allerdings – wenn sich herausstellt, dass die versicherte Person etwa ihre Aufsichtspflicht verletzt hat – die geleistete Summe oder Teile davon im Regress zurückholen.
Beurteilung der Aufsichtspflicht
Die Beurteilung der Aufsichtspflicht wird dabei immer im Einzelfall geprüft und kann nicht generell beantwortet werden. Eine Überwachung auf Schritt und Tritt ist jedenfalls nicht notwendig und auch – je älter und selbstständiger das Kind – nicht erforderlich. Üblicherweise wird bei der Beurteilung der Aufsichtspflicht auf Alter, Entwicklung und Wesen des Kindes Rücksicht genommen.
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